Weiterverwendung von Gesundheitsdaten
EU-Kommission begrüßt politische Einigung über europäischen Raum für Gesundheitsdaten
Bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU erreichen
Die Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) erzielen konnten, der ein zentraler Baustein einer starken Europäischen Gesundheitsunion ist. Mit den beiden von der Kommission im Mai 2022 vorgeschlagenen Vorschriften werden zwei Ziele verfolgt:
>> Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gerückt werden und die volle Kontrolle über ihre Daten erhalten, um eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen;
>> Die Daten sollen für die Nutzung im Bereich der Forschung und der öffentlichen Gesundheit freigegeben werden.
Die von den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung enthält klare Vorschriften für die Nutzung von Gesundheitsdaten im Interesse einer besseren Gesundheitsversorgung, Forschung, Innovation und Politikgestaltung. Diese neuen Vorschriften werden das Potenzial erschließen, das der Austausch, die Nutzung und die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten unter sicheren und geschützten Bedingungen bietet, wobei die Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU uneingeschränkt gewährleistet bleibt.
Nach den neuen Vorschriften erhalten die Bürgerinnen und Bürger direkten und einfachen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe erhalten Zugriff auf die Patientenakten, wenn dies für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine faktengestützte Entscheidungsfindung unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten schafft auch einen soliden Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für die Forschung, Innovation und das öffentliche Gesundheitswesen. Die Daten werden dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln, sie werden aber auch unter strengen Auflagen für die Datensicherheit und den Datenzugriff sowie die Achtung der Grundrechte die Krisenvorsorge verbessern. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 05.06.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.