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Weiterverwendung von Gesundheitsdaten


EU-Kommission begrüßt politische Einigung über europäischen Raum für Gesundheitsdaten
Bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU erreichen



Die Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) erzielen konnten, der ein zentraler Baustein einer starken Europäischen Gesundheitsunion ist. Mit den beiden von der Kommission im Mai 2022 vorgeschlagenen Vorschriften werden zwei Ziele verfolgt:

>> Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gerückt werden und die volle Kontrolle über ihre Daten erhalten, um eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen;
>> Die Daten sollen für die Nutzung im Bereich der Forschung und der öffentlichen Gesundheit freigegeben werden.

Die von den beiden gesetzgebenden Organen erzielte Einigung enthält klare Vorschriften für die Nutzung von Gesundheitsdaten im Interesse einer besseren Gesundheitsversorgung, Forschung, Innovation und Politikgestaltung. Diese neuen Vorschriften werden das Potenzial erschließen, das der Austausch, die Nutzung und die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten unter sicheren und geschützten Bedingungen bietet, wobei die Einhaltung der hohen Datenschutzstandards der EU uneingeschränkt gewährleistet bleibt.

Nach den neuen Vorschriften erhalten die Bürgerinnen und Bürger direkten und einfachen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe erhalten Zugriff auf die Patientenakten, wenn dies für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine faktengestützte Entscheidungsfindung unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten schafft auch einen soliden Rechtsrahmen für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für die Forschung, Innovation und das öffentliche Gesundheitswesen. Die Daten werden dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln, sie werden aber auch unter strengen Auflagen für die Datensicherheit und den Datenzugriff sowie die Achtung der Grundrechte die Krisenvorsorge verbessern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 05.06.24


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