Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten


EU-Zollreform: Eine datengesteuerte Vision für eine einfachere, intelligentere und sicherere Zollunion
Eine neue EU-Zollbehörde wird eine EU-Zolldatenplattform überwachen, die als Motor des neuen Systems fungieren wird



Die Europäische Kommission hat Vorschläge für die ehrgeizigste und umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen eine wegweisende, datengesteuerte Vision für den EU-Zoll dar, die die Zollverfahren für Unternehmen, insbesondere für die vertrauenswürdigsten Händler, erheblich vereinfachen wird. Im Sinne des digitalen Wandels wird die Reform schwerfällige Zollverfahren abbauen, indem traditionelle Anmeldungen durch einen intelligenteren, datengesteuerten Ansatz für die Einfuhrüberwachung ersetzt werden. Gleichzeitig erhalten die Zollbehörden alle notwendigen Instrumente und Ressourcen, um Einfuhren, die echte Gefahren für die EU, ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Wirtschaft bergen, angemessen bewerten und stoppen zu können.

Mit der Reform wird auf den Druck reagiert, unter dem die EU-Zollbehörden heutzutage stehen und der unter anderem durch einen gewaltigen Anstieg des Handelsvolumens, insbesondere des elektronischen Handels, eine rasch wachsende Zahl von EU-Normen, deren Einhaltung an der Grenze geprüft werden muss, und sich verändernde geopolitische Gegebenheiten und Krisen bedingt ist. Die Reform wird das Zollwesen für ein grüneres, digitaleres Zeitalter rüsten und zu einem sichereren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkt beitragen. Mit der Reform werden die Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten vereinfacht und gestrafft, indem beispielsweise die Abwicklung von Einfuhrverfahren weniger zeitaufwendig sein, eine zentrale EU-Schnittstelle bereitgestellt und die Wiederverwendung von Daten erleichtert wird. Auf diese Weise trägt die Reform dazu bei, das von Präsidentin von der Leyen formulierte Ziel zu erreichen, wonach diese Belastungen um 25 Prozent reduziert werden sollen, ohne dass hierdurch die damit verbundenen politischen Ziele unterminiert werden.

Eine neue EU-Zollbehörde wird eine EU-Zolldatenplattform überwachen, die als Motor des neuen Systems fungieren wird. Im Laufe der Zeit wird die Datenplattform die bestehende IT-Infrastruktur für den Zoll in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, wodurch diese jährlich bis zu 2 Mrd. EUR an Betriebskosten einsparen werden. Die neue Behörde wird auch zu einem verbesserten EU-Ansatz für Risikobewertung und Zollkontrollen beitragen.

Eine neue Partnerschaft mit Unternehmen
In der reformierten EU-Zollunion werden Unternehmen, die Waren in die EU einführen wollen, alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten in eine einzige Online-Umgebung einspeisen können: die neue EU-Zolldatenplattform. Mit dieser Spitzentechnologie wird es möglich sein, die von der Wirtschaft bereitgestellten Daten zu bündeln, sodass die Behörden – durch maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz und menschliches Eingreifen – einen vollständigen Überblick über die Lieferketten und den Warenverkehr erhalten.

Gleichzeitig müssen Unternehmen bei der Übermittlung ihrer Zollinformationen nur mit einem einzigen Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen lediglich einmal übermitteln. In bestimmten Fällen, in denen die Geschäftsabläufe und Lieferketten vollkommen transparent sind, können die vertrauenswürdigsten Händler ("Trust & Check"-Händler) ihre Waren ohne aktives Tätigwerden der Zollbehörden in der EU in den Verkehr bringen. Die Kategorie "Trust & Check" stärkt das bereits bestehende Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) für vertrauenswürdige Händler.

Diese neue Partnerschaft mit der Wirtschaft ist weltweit die erste dieser Art. Es handelt sich um ein starkes neues Instrument zur Unterstützung der EU-Unternehmen, des Handels und der offenen strategischen Unabhängigkeit der EU. Die EU-Zolldatenplattform wird die Einfuhr von Waren in die EU mit minimaler Intervention der Zollbehörden ermöglichen, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit oder der Betrugsbekämpfung zu machen wären.

Gemäß den Vorschlägen wird die Datenplattform ab 2028 für Sendungen des elektronischen Handels und ab 2032 (auf freiwilliger Basis) für alle anderen Einführer zur Verfügung stehen und unmittelbare Vorteile und Vereinfachungen mit sich bringen. "Trust & Check"-Händler können alle ihre Einfuhren bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, abfertigen, unabhängig davon, wo die Waren in der EU eintreffen. Im Jahr 2035 soll geprüft werden, ob diese Möglichkeit auf alle Wirtschaftsbeteiligen ausgeweitet werden kann, wenn die Plattform ab 2038 für alle verpflichtend wird.

Ein intelligenterer Ansatz für Zollkontrollen
Das vorgeschlagene neue System wird den Zollbehörden einen umfassenden Überblick über die Lieferketten und Produktionsprozesse der in die EU eingeführten Waren geben. Alle Mitgliedstaaten werden Zugang zu Echtzeitdaten haben und in der Lage sein, Informationen zu bündeln, um schneller, einheitlicher und effektiver auf Risiken reagieren zu können.

Künstliche Intelligenz wird genutzt werden, um Daten zu analysieren und zu überwachen und Probleme zu ermitteln, noch bevor die Versendung der Waren in Richtung EU überhaupt begonnen hat. Auf diese Weise können die EU-Zollbehörden ihre Anstrengungen und Ressourcen auf die Bereiche konzentrieren, in denen sie am dringendsten benötigt werden: bei der Unterbindung der Einfuhr unsicherer oder illegaler Waren in die Union und der Durchsetzung der zunehmenden Zahl an EU-Rechtsvorschriften, mit denen bestimmte Waren verboten werden, die den gemeinsamen Werten der EU zuwiderlaufen, wie etwa in den Bereichen Klimawandel, Entwaldung und Zwangsarbeit. Gleichzeitig trägt dieser neue Ansatz zur ordnungsgemäßen Erhebung von Zöllen und Steuern zum Nutzen der nationalen Haushalte und des EU-Haushalts bei.

Um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die richtigen Risiken zu priorisieren und ihre Kontrollen und Untersuchungen – insbesondere in Krisenzeiten – zu koordinieren, werden Informationen und Fachwissen auf EU-Ebene im Rahmen der neuen EU-Zollbehörde, die auf der Grundlage der über die EU-Zolldatenplattform bereitgestellten Daten tätig wird, gebündelt. Die neue Regelung wird die Zusammenarbeit zwischen Zoll-, Marktüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden auf EU- und nationaler Ebene erheblich verbessern, unter anderem durch den Informationsaustausch über die Zolldatenplattform.

Ein modernerer Ansatz für den elektronischen Handel
Durch die Reform werden Online-Plattformen zu Schlüsselakteuren, um sicherzustellen, dass Waren, die online in die EU verkauft werden, alle Zollverpflichtungen erfüllen. Hierin besteht ein großer Unterschied zum derzeitigen Zollsystem, das die Verantwortung auf die einzelnen Verbraucher und Beförderer überträgt. Künftig werden die Plattformen dafür sorgen müssen, dass Zölle und Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet werden, sodass die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Ankunft des Pakets nicht länger mit versteckten Gebühren oder unerwarteten Formalitäten konfrontiert werden. Da Online-Plattformen die offiziellen Einführer sind, können die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU die Gewissheit haben, dass alle Zölle entrichtet wurden und dass ihre Einkäufe sicher sind und den Umwelt-, Sicherheits- sowie Ethikstandards der EU entsprechen.

Gleichzeitig wird mit der Reform der derzeitige Schwellenwert aufgehoben, der eine Zollbefreiung von Waren mit einem Wert von weniger als 150 EUR ermöglicht und von Betrügern stark ausgenutzt wird. Bis zu 65 Prozent solcher in die EU eingeführten Waren werden aktuell mit einem zu niedrigen Wert angemeldet, um Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen.

Die Reform vereinfacht auch die Berechnung der Zollgebühren für die gängigsten Waren mit geringem Wert, die außerhalb der EU gekauft werden, wodurch Tausende mögliche Zollkategorien auf nur vier reduziert werden. Dies wird es wesentlich einfacher machen, Zölle auf kleine Pakete zu berechnen und Plattformen und Zollbehörden gleichermaßen dabei zu unterstützen, die jährlich 1 Milliarde online getätigten und in die EU eingeführten Einkäufe besser zu verwalten. Auch das Betrugsrisiko wird hierdurch beseitigt. Es wird erwartet, dass die neue maßgeschneiderte Regelung für den elektronischen Handel zusätzliche Zolleinnahmen in Höhe von 1 Mrd. EUR jährlich generieren wird. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 10.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen