Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten


Fusionskontrolle: Die EU-Kommission genehmigt Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft unter Auflagen
Der Beschluss geht auf eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision durch Microsoft zurück




Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Activision Blizzard ("Activision") durch Microsoft nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass Microsoft ihre Verpflichtungszusagen vollständig einhält. Mit den Verpflichtungszusagen werden die von der Kommission geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken in vollem Umfang ausgeräumt. Sie gewährleisten im Vergleich zur derzeitigen Situation eine erhebliche Verbesserung für den Bereich des Streamens von Spielen über die Cloud (sogenanntes "Cloud-Gaming" oder "Game-Streaming").

Der Beschluss geht auf eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision durch Microsoft zurück. Der Beschluss der Kommission stützt sich gemäß den gängigen Vorgaben für solche Prüfverfahren auf stichhaltige Beweise und umfangreiche Auskünfte und Rückmeldungen von Wettbewerbern und Kunden, unter anderem von Spieleentwicklern und -vertreibern sowie von Cloud-Gaming-Plattformen in der EU.

Die Untersuchung der Kommission
Der Beschluss geht auf eine eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Activision durch Microsoft zurück. Beide Unternehmen entwickeln und verlegen Spiele für PC, Konsolen sowie mobile Geräte und vertreiben PC-Spiele. Microsoft vertreibt auch Konsolenspiele und bietet die Konsole Xbox sowie eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen einschließlich des PC-Betriebssystems "Windows" an. Das Spieleportfolio von Activision umfasst berühmte Spieleserien wie Call of Duty, World of Warcraft, Overwatch und Diablo.

Die vorläufige Untersuchung der Kommission ergab, dass Microsoft den Wettbewerb in folgenden Bereichen beeinträchtigen könnte: i) beim Vertrieb von Konsolen- und PC-Spielen, einschließlich mehrere Spiele umfassender Abonnementdienste ("Spiele-Abonnementdienste") und Cloud-Gaming-Dienste, und ii) bei der Bereitstellung von PC-Betriebssystemen.

Die eingehende Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass Microsoft nicht in der Lage wäre, konkurrierende Konsolenanbieter und Spiele-Abonnementdienste im Wettbewerb zu beeinträchtigen. Außerdem bestätigte die Untersuchung, dass Microsoft den Wettbewerb beim Vertrieb von Spielen über Cloud-Gaming-Dienste beeinträchtigen könnte und seine Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme gestärkt würde.

Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:
Microsoft hätte keinen Anreiz, sich zu weigern, die Spiele von Activision an Sony, den weltweit führenden Vertreiber von Konsolenspielen, zu vertreiben. Dies gilt auch für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), wo Sony mit seiner Konsole PlayStation einen viermal so hohen Absatz erzielt wie Microsoft mit seiner Xbox. Für Microsoft bestünde ein großer Anreiz, die Spiele von Activision auch weiterhin für die populäre PlayStation von Sony anzubieten.

Selbst wenn Microsoft beschließen würde, die Spiele von Activision nicht mehr für die PlayStation anzubieten, würde dies den Wettbewerb auf dem Konsolenmarkt nicht erheblich beeinträchtigen. Wenngleich beispielsweise "Call of Duty" vielfach auf Konsolen gespielt wird, ist das Spiel im EWR weniger populär als in anderen Regionen der Welt, und es ist unter den Spielen derselben Art im EWR weniger populär als auf anderen Märkten. Daher hätte Sony, selbst wenn es dieses Spiel nicht anbieten könnte, die Möglichkeit, seine Größe, sein umfangreiches Spieleangebot und seine Marktposition einzusetzen, um etwaigen Versuchen, seine Wettbewerbsposition zu schwächen, zu begegnen.

Auch wenn es nicht zu der Übernahme käme, würde Activision seine Spiele nicht für Spiele-Abonnementdienste zur Verfügung stellen, da dies dem Verkauf einzelner Spiele abträglich wäre. Daher würde sich die Situation für Drittanbieter von Spiele-Abonnementdiensten durch die Übernahme von Activision durch Microsoft nicht ändern.

Die Übernahme würde den Wettbewerb beim Vertrieb von PC- und Konsolenspielen über Cloud-Gaming-Dienste beeinträchtigen; dabei handelt es sich um ein innovatives Marktsegment, das die Art und Weise der Nutzung von Videospielen tiefgreifend verändern könnte. Wenngleich Cloud-Gaming ein großes Potenzial aufweist, ist es bislang noch ein Nischenphänomen. Die Kommission stellte fest, dass Activision aufgrund der Popularität seiner Spiele gute Chancen hat, seinen Absatz zu steigern. Falls Microsoft hingegen beschließen sollte, die Spiele von Activision künftig ausschließlich über seinen Cloud-Gaming-Dienst "Game Pass Ultimate" anzubieten und sie konkurrierenden Cloud-Gaming-Anbietern vorzuenthalten, würde dies den Wettbewerb beim Vertrieb von Spielen über Cloud-Gaming-Dienste verringern.

Wenn Microsoft die Spiele von Activision künftig ausschließlich über seinen Cloud-Gaming-Dienst anbieten würde, könnte Microsoft auch die Stellung von "Windows" auf dem Markt für PC-Betriebssysteme stärken. Dazu könnte Microsoft die Cloud-basierte Nutzung von Activision-Spielen auf PCs mit anderen Betriebssystemen als Windows behindern oder beeinträchtigen.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auf dem Markt für den Vertrieb von PC- und Konsolenspielen über Cloud-Gaming-Dienste auszuräumen, bot Microsoft die folgenden umfassenden Lizenzierungszusagen mit einer Laufzeit von zehn Jahren an:

Erteilung einer kostenlosen Lizenz für Verbraucher im EWR, die es ihnen erlaubt, alle aktuellen und künftigen PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard, für die sie eine Spielelizenz besitzen, über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen;

Erteilung einer entsprechenden kostenlosen Lizenz für Anbieter von Cloud-Gaming-Diensten, damit Spielenutzer im EWR alle PC- und Konsolenspiele von Activision Blizzard spielen können.

Bislang erteilt Activision Blizzard weder Lizenzen zur Nutzung seiner Spiele über Cloud-Gaming-Dienste noch bietet es selbst Cloud-Gaming für seine Spiele an. Mit diesen Lizenzen wird sichergestellt, dass Spieler, die Activision-Spiele für PC oder Konsole online erworben haben oder über ein Spiele-Abonnement verfügen, das Activision-Spiele umfasst, das Recht haben, diese Spiele über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl zu spielen, und zwar auf jedem beliebigen Gerät mit jedem beliebigen Betriebssystem. Die Abhilfemaßnahmen stellen auch sicher, dass die für Cloud-Gaming verfügbaren Spiele von Activision in Bezug auf Qualität und Inhalt mit den Spielen identisch sind, die herkömmlich heruntergeladen werden.

Mit diesen Verpflichtungszusagen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt. Sie gewährleisten im Vergleich zur derzeitigen Situation eine erhebliche Verbesserung für das Streamen von Spielen über die Cloud. Die Verpflichtungszusagen werden es Millionen von Verbrauchern im EWR ermöglichen, die Spiele von Activision über jeden beliebigen Cloud-Gaming-Dienst im EWR zu nutzen, sofern die Spiele im EWR in einem Online-Store erworben wurden oder in einem bestehenden Spiele-Abonnement enthalten sind. Darüber hinaus wird die Möglichkeit, die populären Spiele von Activision über jegliche Cloud-Gaming-Dienste zu nutzen, der Entwicklung dieses dynamischen neuen Marktsegments im EWR einen erheblichen Schub verleihen. Und schließlich werden die Verpflichtungszusagen erhebliche Vorteile für den Wettbewerb und die Verbraucher mit sich bringen, weil die Spiele von Activision auf neuen Plattformen, einschließlich Plattformen kleinerer EU-Akteure, und auf mehr Geräten als bisher zur Verfügung stehen werden.

Die Kommission hat die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen sorgfältig untersucht und Stellungnahmen von zahlreichen Marktteilnehmern und Interessenträgern eingeholt. Insbesondere Anbieter von Cloud-Gaming-Diensten gaben positive Rückmeldungen und zeigten Interesse an den Lizenzen. Einige dieser Anbieter haben bereits bilaterale Vereinbarungen mit Microsoft geschlossen, die sich auf die geplanten Lizenzen zur Cloud-Nutzung der Spiele von Activision stützen und in Kraft treten, sobald die Übernahme abgeschlossen ist.

Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus der Branche kam die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft und letztlich erhebliche Vorteile für den Wettbewerb und die Verbraucher mit sich bringen würde. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden. Für die Überwachung der Umsetzung wird ein der Aufsicht der Kommission unterliegender unabhängiger Treuhänder zuständig sein.

Unternehmen und Produkte
Microsoft ist ein weltweit tätiges Technologieunternehmen mit Sitz in Redmond im US-Bundesstaat Washington, das seinen Kunden eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen in folgenden Segmenten anbietet: i) Produktivität und Unternehmensabläufe, ii) Intelligent Cloud und iii) More Personal Computing. Microsoft ist unter anderem in der Entwicklung und als Verlag von Spielen für PC, Spielkonsolen und mobile Geräte tätig und vertreibt Spiele für PC und Konsolen. Außerdem bietet Microsoft die Spielkonsole Xbox und damit verbundene Dienste an.

Activision Blizzard ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Santa Monica im US-Bundesstaat Kalifornien, das unter anderem in der Entwicklung und als Verlag von Spielen für PC, Konsolen und mobile Geräte tätig ist und Spiele für PC vertreibt.

Der Bereich des Streamens von Spielen über die Cloud befindet sich zwar noch in einem Anfangsstadium, stellt aber einen wachsenden Trend in der Gaming-Branche dar, wobei immer mehr derartige Gaming-Plattformen zur Verfügung stehen, die teilweise auch in der EU angesiedelt sind. Durch diese Technologie müssen Videospiele nicht mehr auf den Endgeräten der Spieler installiert werden, sondern laufen auf Cloud-Servern. Somit können die Spiele gestreamt und auf unterschiedlichen Geräten der Nutzer gespielt werden – auch auf Geräten, die das Spiel normalerweise nicht unterstützen würden (z. B. PCs mit einem anderen Betriebssystem als Microsoft Windows, Smart TVs, Smartphones oder Tablets). Trotz seines großen Potenzials entfällt auf Cloud-Gaming bislang noch ein sehr geringer Anteil des Gesamtmarkts für den Vertrieb von Spielen – im Jahr 2022 nur rund 1 Prozent des gesamten weltweiten Marktes. Damit das Cloud-Gaming sein Potenzial ausschöpfen kann, sind ein umfangreicheres Spieleangebot und Hochgeschwindigkeitsinternet erforderlich.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Derzeit laufen sieben eingehende Prüfverfahren in Bezug auf i) die geplante Übernahme von OMV Slovenija durch MOL, ii) die geplante Übernahme von eTraveli durch Booking, iii) die geplante Übernahme von Lagardère durch Vivendi, iv) die geplante Übernahme von VMware durch Broadcom, v) die geplante Übernahme von Inmarsat durch Viasat, vi) die geplante Übernahme von Asiana durch Korean Air und vii) die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Orange und MasMovil.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 10.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen