Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zwei große französische Multimediakonzerne


EU-Kommission gibt Übernahme von Lagardère durch Vivendi unter Auflagen frei
Nach ihrer Marktuntersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Buchverlagsmarkt beeinträchtigen würde




Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Lagardère durch Vivendi nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und freigegeben. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungen vollständig erfüllt werden. Dem Beschluss war eine eingehende Prüfung des Vorhabens vorausgegangen. Vivendi und Lagardère sind zwei große französische Multimediakonzerne. Beide – Vivendi über Editis und Lagardère über Hachette – zählen zu den Marktführern im Verlag von Büchern in französischsprachigen EU-Mitgliedstaaten. Sie sind in der gesamten Buchwertschöpfungskette tätig, vom Erwerb von Verlagsrechten bis hin zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Verkauf von Büchern an Einzelhändler. Zu ihren Geschäftsfeldern zählen auch andere Medienbereiche wie Presse und Live-Unterhaltung in Frankreich. Lagardère ist zudem im Rundfunksektor und Vivendi in der audiovisuellen Produktion tätig.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung holte die Kommission umfangreiche Informationen und Rückmeldungen von zahlreichen Marktteilnehmern wie Autoren, Redakteuren, Buchhändlern und Lesern ein.

Nach ihrer Marktuntersuchung hatte die Kommission Bedenken, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Buchverlagsmarkt beeinträchtigen würde, insbesondere auf den Märkten für den Erwerb von Urheberrechten an französischsprachigen Büchern und den Märkten für den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf französischsprachiger Bücher an Einzelhändler. Zudem befürchtete sie, dass die Übernahme in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für Zeitschriften beeinträchtigen würde. Die Kommission stellte insbesondere Folgendes fest:

Editis und Hachette stehen auf den meisten Stufen der Buchwertschöpfungskette, auf denen sie enge Wettbewerber sind, an erster bzw. zweiter Stelle. Ihre Präsenz auf verschiedenen Ebenen der Buchwertschöpfungskette stärkt ihre Position auf einigen Buchverlagsmärkten noch mehr.

Es gibt nur wenige ernstzunehmende Wettbewerber, die in der gesamten Buchwertschöpfungskette aktiv und konkurrenzfähig sind. Folglich hätte die Übernahme den Wettbewerb auf den Buchverlagsmärkten erheblich verringert, was nachteilige Auswirkungen für Autoren, kleinere Verlage, Buchhändler und letztlich die Verbraucher gehabt hätte.
Der Zusammenschluss hätte zu einer geringeren Auswahl und höheren Preisen für People-Zeitschriften in Frankreich geführt, insbesondere für Paris Match von Lagardère und Gala von Vivendi, die in engem Wettbewerb stehen.

Die Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, bot Vivendi ein umfangreiches Verpflichtungspaket an, das folgende vollständige Veräußerungen umfasst:
>> das Verlagsgeschäft von Vivendi, d. h. Editis und seine Tochtergesellschaften, zu denen auch bekannte Verlage wie Robert Laffont, Nathan, Le Robert und Pocket zählen, und
>> die in Frankreich veröffentlichte People-Zeitschrift von Vivendi Gala.

Mit diesen Zusagen werden die Wettbewerbsbedenken der Kommission vollständig ausgeräumt. Die Rückmeldungen, die von Kunden und Wettbewerbern im Rahmen des Markttests zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen eingingen, bestätigten die Auffassung der Kommission, dass die veräußerten Vermögenswerte ein rentables Geschäft darstellen, das es einem potenziellen Käufer ermöglichen würde, sich im Wettbewerb mit dem neu aufgestellten Unternehmen zu behaupten.

Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die geplante Übernahme angesichts der angebotenen Verpflichtungen keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt. Die Genehmigung der Kommission ist an die Auflage geknüpft, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.

Die Kommission wird die Eignung der von Vivendi vorgeschlagenen Käufer im Rahmen eines getrennten Genehmigungsverfahrens prüfen. Gemäß den Verpflichtungszusagen kann Vivendi die Übernahme von Lagardère erst durchführen, nachdem die Kommission einen geeigneten Käufer genehmigt hat.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung arbeitete die Kommission eng mit Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden zusammen, insbesondere mit der französischen Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (ARCOM) und der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF).

Unternehmen und Produkte
Der französische Medien- und Unterhaltungskonzern Vivendi ist mit seinen Tochtergesellschaften weltweit tätig, insbesondere auf den Märkten für Fernsehen und Kino (Gruppe Canal+), Buchverlag (Editis), Zeitschriften (Prisma Media), Videospiele (Gameloft) und Werbung (Havas Group). Vivendi wird von der weltweit aufgestellten Bolloré-Gruppe kontrolliert, die in drei Kerngeschäftsfeldern tätig ist: Verkehr und Logistik, Medien und Kommunikation, Stromspeicherung.

Der französische Medien- und Unterhaltungskonzern Lagardère ist mit seinen Tochtergesellschaften weltweit tätig, insbesondere auf den Märkten für Buchverlag (Hachette), Reisevermittlung (Lagardère Travel Retail), Presse und Radio (Europe 1) und Live-Unterhaltung (Lagardère Live Entertainment).
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 03.08.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen