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Einführung eines "Stauzuschlags Hamburg"


Kartellverfahren gegen Anbieter von Containertransporten im Bereich der deutschen Seehäfen mit Bußgeldern abgeschlossen
Unternehmen hatten das gemeinsame Grundverständnis, dass Kostensteigerungen, mit denen die Containertransport-Branche konfrontiert wurde, möglichst weitgehend an die Kunden weitergereicht werden sollten

(14.09.15) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,56 Mio. Euro gegen sieben Unternehmen und deren Verantwortliche sowie gegen eine Unternehmensvereinigung wegen abgestimmter Verhaltensweisen bei Containertransporten im Bereich der deutschen Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven verhängt. Bei der Unternehmensvereinigung handelt es sich um die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen e.V. (FCDS), Bremen, die Interessenvertretung der Containertransport-Unternehmen der deutschen Seehafenverkehrswirtschaft. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um folgende Mitgliedsunternehmen der FCDS: CTD Container-Trans­port-Dienst GmbH, Hamburg, EKB Container Logistik GmbH & Co. KG, Bremen, Eurogate Intermodal GmbH, Hamburg, GCD Glomb Container Dienst GmbH, Bremerhaven, Heinrich Langhorst GmbH & Co. KG, Bremen, Kurt Kluxen Spedition KG, Hamburg, und die Walter Lauk Containerspedition GmbH, Hamburg.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Unternehmen hatten das gemeinsame Grundverständnis, dass Kostensteigerungen, mit denen die Containertransport-Branche konfrontiert wurde, möglichst weitgehend an die Kunden weitergereicht werden sollten. Zu diesem Zweck wurden regelmäßig mögliche Reaktionen auf verschiedene Kostensteigerungen diskutiert und untereinander abgestimmt. Hinweise auf erste Verstöße gehen bis in das Jahr 2001 zurück. In einzelnen Jahren kam es zu einer Verständigung über prozentuale Erhöhungssätze der Frachtraten. Die Unternehmen verständigten sich darüber hinaus in verschiedenen Jahren über die Einführung beziehungsweise die Erhöhung diverser Zuschläge zur Grundfracht, wie einen Dieselpreiszuschlag oder einen Mautzuschlag, verschiedene Nebenkosten, gegenseitige Verrechnungssätze im Falle der Kollegenbeauftragung sowie zuletzt im Jahre 2014 den sog. "Stauzuschlag Hamburg"."

Zu den verbotenen Verhaltensweisen der Unternehmen kam es im Rahmen von Mitglieder­ver­samm­lungen sowie sonstigen Kontakten zwischen den FCDS-Mitgliedern. Nicht alle FCDS-Mitgliedsunternehmen waren während des gesamten Verstoß­zeitraums und bezüglich aller Aspekte des vorgeworfenen Verhaltens beteiligt.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes waren im Zuge der im April 2014 erfolgten gemeinschaftlichen Ankündigung über die Einführung eines "Stauzuschlags Hamburg" eingeleitet worden. Die meisten der beteiligten Unternehmen machten die Ankündigung des Stauzuschlags gegenüber ihren Kunden jedoch bereits im selben Monat wieder rückgängig, nachdem darüber in verschiedenen Medien berichtet wurde und erste kartellrechtliche Bedenken laut geworden waren.

Mit allen genannten Unternehmen, den verantwortlich Handelnden sowie der FCDS wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt. Mehrere der Unternehmen haben bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert und entsprechend der Bonusregelung des Amtes eine Ermäßigung der Bußgelder erhalten. Die verhängten Geldbußen sind mit einer Ausnahme bereits rechtskräftig. Gegen den noch nicht rechtskräftigen Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


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