Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Duopol der beiden Sendergruppen wird verstärkt


Wettbewerbliche Bedenken gegenüber Online-Video-Plattform von RTL und Pro7Sat1
Kartellverstoß befürchtet: Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen


(01.03.11) - Das Bundeskartellamt bestätigte, dass es das Vorhaben von RTL und Pro7Sat.1, ein Gemeinschaftsunternehmen für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform zu gründen, abgemahnt hat. Nachdem die Behörde nun ihre kartellrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben dargelegt hat, haben die beteiligten Unternehmen die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung läuft bis zum 21. März 2011.

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Überprüfung ist das Bundeskartellamt der Auffassung, dass die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das nach wie vor bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken würde.

Die nach dem derzeitigen Sachstand zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen würde darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen darstellen.

Das Bundeskartellamt hat sich bei der Bewertung des Vorhabens umfassend mit den möglichen positiven Auswirkungen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. Die Behörde ist zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass nur bei einer offenen, rein technischen Plattform die Vorteile durch die erhöhte Reichweite für Video-on Demand-Angebote und die einfachere Navigation durch die Inhalte die auch dann noch bestehenden Nachteile für den Wettbewerb aufwögen. Die beteiligten Unternehmen waren jedoch nicht bereit, die geplante Plattform soweit zu öffnen.

Solange die Planungen aber eine Beschränkung des Zugangs auf Fernsehsender und einschränkende Vorgaben zu Verfügbarkeitsdauer, -zeitpunkt und Qualität der Angebote vorsehen, überwiegen nach der derzeitigen Auffassung des Bundeskartellamtes eindeutig die wettbewerbsbeschränkenden Effekte des Vorhabens. Eine so ausgerichtete Plattform hätte nach Auffassung des Bundeskartellamtes den Effekt, die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt zu konservieren und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten zu übertragen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen