Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für sauerstofffreie Kupferstranggussformate


Bundeskartellamt untersagt den Erwerb eines wettbewerblich erheblichen Einflusses durch A-TEC Industries auf die Norddeutsche Affinerie
Zusammenschluss führt zur Entstehung von Marktbeherrschung bei sauerstofffreien Kupferstranggussformaten


(03.03.08) - Das Bundeskartellamt hat den Erwerb eines wettbewerblich erheblichen Einflusses auf die Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg (NA), durch die A-TEC Industries AG, Wien, untersagt und die Auflösung des bereits vollzogenen Zusammenschlusses angeordnet. Der Zusammenschluss hätte zur Entstehung von Marktbeherrschung auf dem Markt für sauerstofffreie Kupferstranggussformate geführt. A-TEC hält derzeit 13,75 Prozent der Anteile an der NA. Mit der Entscheidung über die Auflösung des Zusammenschlusses wird A-TEC verpflichtet, alle unter Verstoß gegen das Vollzugsverbot erworbenen Anteile zu veräußern.

Der Zusammenschluss führt zur Entstehung von Marktbeherrschung bei sauerstofffreien Kupferstranggussformaten. Aus diesen werden u. a. Profile und Bänder für vakuumtechnische Anwendungen in der Elektrotechnik und Elektronik gefertigt. Das Marktvolumen liegt bei 60 bis 80 Mio. Euro. A-TEC und Norddeutsche Affinerie sind die wichtigsten Wettbewerber bei der Herstellung und dem Vertrieb von sauerstofffreien Kupferstranggussformaten im EWR mit einem gemeinsamen Marktanteil von weit über 85 Prozent.

Während den Nachfragern von sauerstofffreien Kupferstranggussformaten vor dem Zusammenschluss zwei gleichwertige, voneinander unabhängig agierende Lieferanten zur Verfügung standen, werden beide Beteiligte nach dem Zusammenschluss ihr Verhalten im Wettbewerb aufeinander abstimmen. Für die Abnehmer bestehen damit keine ernsthaften Ausweichmöglichkeiten mehr. Markteintritte anderer Kupferherstellern sind wegen der besonderen Anforderungen an die Produktion sauerstofffreier Kupferstranggussformate nicht zu erwarten.

Der erworbene Anteil in Höhe von 13,75 Prozent gewährt A-TEC nach Einschätzung des Bundeskartellamtes einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf NA: Angesichts der in den vergangenen Jahren konstant niedrigen Abstimmungspräsenz in der Hauptversammlung der NA vermitteln die von A-TEC gehaltenen Anteile dieser de facto eine aktienrechtliche Sperrminorität, die mit einem Anteilserwerb von 25 Prozent vergleichbar ist. Sämtliche Aktionäre der NA, mit Ausnahme von A-TEC, verfügen zudem über keinerlei Know-how im Kupferbereich und verfolgen keine langfristigen strategischen, auf das Wettbewerbsverhalten der Norddeutschen Affinerie ausgerichtete Interessen. A-TEC ist dagegen in allen wesentlichen Geschäftsbereichen der NA selbst aktiv.

Die Untersagung des Zusammenschlussvorhabens und die Anordnung der Auflösung des bereits vollzogenen Zusammenschlusses steht im Einklang mit der Entscheidung der EU-Kommission im Fusionskontrollverfahren Norddeutsche Affinerie/Cumerio (COMP/M. 4781) vom 23. Januar 2008. Da Cumerio keine sauerstofffreien Kupferstranggussformate herstellt, bezieht sich die Entscheidung der EU-Kommission nicht auf den hier relevanten Markt der sauerstofffreien Kupferstranggussformate. (Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie auch:
Die Einfallstore des Kartellrechts

Besuchen Sie auch:
Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen

Hier geht's zum Schnupper-Abo
Hier geht's zum regulären Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Schnupper-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [41 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Schnupper-Abo) [41 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen