Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Umsetzung von Zusagen


Bundeskartellamt veröffentlicht Leitfaden "Zusagen in der Fusionskontrolle"
Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt



Das Bundeskartellamt hat einen Leitfaden über die Anforderungen und die Umsetzung von Zusagen in der Fusionskontrolle veröffentlicht. Zusagen haben sich in der Praxis als wichtiges Instrument der Fusionskontrolle erwiesen. Sie können es ermöglichen, dass ein Zusammenschluss unter Bedingungen und Auflagen freigegeben werden kann, obwohl er eigentlich die Voraussetzungen für eine Untersagung erfüllt.

Das Bundeskartellamt prüft jährlich circa 1.000 bis 1.200 Zusammenschlüsse. Davon werfen nur wenige Fusionen wettbewerbliche Probleme auf. Insbesondere auf konzentrierten Märkten können weitere Zusammenschlüsse jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Marktstruktur und das Wettbewerbsverhalten der Unternehmen haben und so wirksamen Wettbewerb erheblich behindern. Solche Zusammenschlussvorhaben sind vom Bundeskartellamt zu untersagen, es sei denn, die aufgeworfenen wettbewerblichen Probleme können durch geeignete Abhilfemaßnahmen beseitigt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit dem Leitfaden geben wir Unternehmen wichtige Informationen an die Hand und erhöhen die Transparenz im Hinblick auf unsere Beurteilung von Zusagenangeboten in der Fusionskontrolle. Soweit ein Zusammenschlussvorhaben wettbewerbliche Probleme aufwirft, sind Veräußerungszusagen häufig am besten geeignet, strukturelle Verschlechterungen zu verhindern. Damit die wettbewerblichen Probleme effektiv und zügig gelöst werden können, sind sie im Regelfall als aufschiebende Bedingung auszugestalten. In geeigneten Einzelfällen können auch andere Zusagen, z.B. mit Blick auf eine schnelle Marktöffnung für neue Wettbewerber, ein gangbarer Weg sein. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Zusagenvorschläge selbst möglichst präzise einschätzen können, um Zeit und Kosten zu sparen und die von einem Zusammenschluss erhofften betriebs­wirtschaftlichen Vorteile so weit wie möglich zu realisieren."

Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt. Auf dieser Grundlage können Unternehmen und ihre Berater besser einschätzen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ermittelte Wettbewerbsbehinderungen zu beseitigen und so eine Freigabe ihres Zusammenschlussvorhabens unter Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen. Der Leitfaden erläutert auch die vorgesehenen Verfahrensschritte bei dem Angebot und bei der Umsetzung von Zusagen. Er setzt sich hierbei auch intensiv mit den Aufgaben von Treuhändern auseinander, die bei der Umsetzung von Zusagen häufig eine wichtige Rolle spielen.

Der Veröffentlichung des Leitfadens ging eine öffentliche Konsultation voraus. In diesem Rahmen hat das Bundeskartellamt Stellungnahmen aus Fachkreisen im In- und Ausland erhalten. Viele Anmerkungen wurden aufgenommen und der Entwurf konnte in mehreren Punkten noch verbessert werden.

Der Leitfaden Zusagen in der Fusionskontrolle steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung. Eine englische Übersetzung des Textes ist ebenfalls verfügbar. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 03.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen