Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Markt für Kupfergießwalzdraht


Aurubis darf restliche Anteile an Deutsche Gießdraht übernehmen
Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen



Nach einer Fusionskontrollentscheidung des Bundeskartellamtes darf die Aurubis AG, Hamburg, weitere 40 Prozent der Anteile und damit die alleinige Kontrolle an der Deutsche Gießdraht GmbH, Emmerich am Rhein, erwerben. Bislang ist die Deutsche Gießdraht ein Gemeinschaftsunternehmen von Aurubis und der Codelco Kupferhandel GmbH, Düsseldorf, und produziert Kupfergießwalzdraht ausschließlich für die beiden Mutterunternehmen. Aurubis und Codelco vertreiben den Gießwalzdraht bislang im Wettbewerb zueinander. Abnehmer sind Weiterverarbeiter und einige Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Aurubis ist der mit Abstand größte Hersteller von Kupfergießwalzdraht in Europa. Durch die vollständige Übernahme der Produktion der Deutsche Gießdraht wird mit Codelco ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Dennoch stehen den Nachfragern nach den verfügbaren Informationen auch nach der Übernahme weitere in- und ausländische Hersteller zur Verfügung, so dass eine Untersagung des Vorhabens im Ergebnis nicht gerechtfertigt gewesen wäre."

Kupfergießwalzdraht ist das Basisprodukt für die Kabel- und Drahtindustrie und wird hauptsächlich zu Energiekabeln, Magnetspulen und zu Produkten in der Telekommunikations- und Datentechnik weiterverarbeitet.

Die Deutsche Gießdraht gehört in Europa zu den führenden Produzenten von Gießwalzdraht.

Aurubis, die bis zum Jahre 2009 unter "Norddeutsche Affinerie Aktiengesellschaft" firmierte, ist ein integrierter Kupferproduzent und bereits vor dem Zusammenschluss der mit Abstand größte Anbieter in Europa, der neben der Beteiligung an Deutsche Gießdraht über weitere Produktionsstätten in Europa verfügt.

Mit Codelco wird aufgrund der Übernahme ein naher Wettbewerber von Aurubis entfallen. Allerdings haben die Nachfrager auch nach dem Zusammenschluss noch Ausweichmöglichkeiten. Mehrere in- und ausländische Hersteller in Europa bieten Kupfergießwalzdraht von vergleichbarer Qualität an. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Nachfrager auch in der Lage sind, ohne größeren Aufwand zu einem anderen Hersteller von Kupfergießwalzdraht zu wechseln und dies in der Vergangenheit teilweise auch getan haben. Den Vortrag von Aurubis, dass die Wettbewerber auch über ausreichend Kapazitäten verfügen, um wechselwillige Nachfrager tatsächlich beliefern zu können, konnten die Ermittlungen im Ergebnis nicht widerlegen. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 03.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen