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Kartellabsprache bei Silostellgebühr


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Baustoff-Fachhandel
Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Aufstellgebühren für Trockenmörtel-Silos


(05.03.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Baustoffhandelskooperationen hagebau und Eurobaustoff sowie die zwei Baustoff-Fachhandelsverbände Verband Norddeutscher Baustoffhändler und Baustoff-Fachhandel Landsberg, ehemals Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, sowie gegen vier Personen wegen deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Aufstellgebühren für Trockenmörtel-Silos Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,36 Mio. Euro verhängt.

Bereits im Juli 2009 hatte das Bundeskartellamt wegen derselben Absprachen gegen neun Mörtelhersteller Geldbußen von fast 40 Mio. Euro verhängt.

Zwischen Januar 2004 und Ende 2005 hatte fast die gesamte Mörtel-Branche im Rahmen diverser Abstimmungen vereinbart, ab 2006 für das Aufstellen von Trockenmörtel-Silos eine "Silostellgebühr" zu erheben. Die Kosten für die Silos waren bis dahin im Mörtelpreis enthalten und wurden nunmehr zusätzlich zum Mörtelpreis verlangt.

Im Zuge der Einführung dieser Silostellgebühr hatten die betroffenen Handelskooperationen und die Fachhandelsverbände den Mörtelherstellern ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Absprache zugesagt und sich darüber hinaus mit diesen auf eine einheitliche Ertragsgebühr auf die Silostellgebühr zu ihren Gunsten geeinigt. Die Absprachen, die zu Beginn des Jahres 2006 umgesetzt wurden, betrafen den Absatz von Trockenmörtel-Silos bundesweit.

Auch in diesem Verfahren kommen die im Zusammenhang mit der Erhöhung des Bußgeldrahmens im Jahr 2005 erlassenen Bußgeldleitlinien des Amtes vom 15. September 2006 zur Anwendung.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen und Personen können gegen die Bußgeldbescheide Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. (Bundeskartellamt: ra)


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