Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wichtige Parameter bei Kalkulation abgesprochen


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro
Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrages



Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen zwei Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln in Höhe von insgesamt 13,2 Mio. Euro wegen Preisabsprachen bei der Belieferung der Metro-Gruppe (Vertriebsschienen Cash & Carry und Real) verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Hans-Willi Böhmer Verpackung und Vertrieb GmbH & Co. KG (nachfolgend "Böhmer"), Mönchengladbach, und um die Kartoffel-Kuhn GmbH (nachfolgend "Kuhn"), Frankenthal. Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer branchenweiten Durchsuchung im Mai 2013 infolge eines Kronzeugenantrages.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die beteiligten Unternehmen haben über Jahre hinweg einen wichtigen Parameter bei der Kalkulation ihrer wöchentlichen Angebote gegenüber der Metro-Gruppe abgesprochen. Mit der Angleichung der in der Kalkulation anzusetzenden Einkaufspreise wurde der Preiswettbewerb zwischen den beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe faktisch ausgeschaltet."

Die Tätigkeit der o.g. Abpackunternehmen besteht im Wesentlichen aus dem Ankauf der Rohware, dem Waschen, Sortieren, Verpacken und teilweise auch der Lagerung (in Kühlhäusern) der Ware und schließlich dem Verkauf der abgepackten Speisekartoffeln und Zwiebeln vor allem an den Lebensmitteleinzelhandel. Böhmer zählt zu den beiden mit Abstand größten Abpackbetrieben für Kartoffeln und Zwiebeln in Deutschland, Kuhn dagegen ist nur im südwestdeutschen Raum tätig. Böhmer und Kuhn sind die beiden Hauptlieferanten der Metro-Gruppe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln.

Die Verantwortlichen der genannten Unternehmen hatten sich zumindest seit Anfang 2005 und bis zur Verfahrenseinleitung am 7. Mai 2013 insbesondere im Vorfeld der wöchentlichen Angebotsabgabe für abgepackte Kartoffeln und Zwiebeln (reguläre Beschaffung) gegenüber der Metro-Gruppe regelmäßig telefonisch kontaktiert. Dabei informierten sie sich gegenseitig über ihre jeweiligen Einkaufspreise für Kartoffeln und Zwiebeln (sog. "Rohwarenpreise") und einigten sich darauf, einen bestimmten, einheitlichen Rohwarenpreis sowohl für Kartoffeln als auch für Zwiebeln der jeweils eigenen, internen Kalkulation des Angebotspreises gegenüber der Metro-Gruppe zugrunde zu legen.

Zudem bestand zwischen ihnen das Einvernehmen, bei der jeweiligen internen Kalkulation des Angebotspreises auch für die anderen Kostenpositionen die gleichen oder annähernd die gleichen Werte anzusetzen, wobei diese Werte – im Gegensatz zu den Rohwarenpreisen – grundsätzlich konstant waren.

Die Verfahren gegen weitere Abpackunternehmen für Kartoffeln und Zwiebeln wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei der Belieferung von anderen Lebensmitteleinzelhändlern wurden aus Ermessensgründen eingestellt. Die betreffenden Verhaltensweisen sind nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt inzwischen sämtlich beendet worden.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Unternehmen Kuhn bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat. Die verhängten Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheiden würde.

Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamts veröffentlicht. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 19.05.18
Newsletterlauf: 08.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen