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Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten


Telekom und EWE dürfen zum gemeinsamen Glasfaserausbau Gemeinschaftsunternehmen gründen
Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt



Das Bundeskartellamt hat e das Vorhaben der Telekom Deutschland GmbH und der EWE AG, gemeinsam Glasfasernetze bis zum Endkunden in Nordwestdeutschland auszubauen, im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Beteiligten haben sich zu erheblichen Investitionen in den zügigen Ausbau gigabitfähiger Netze verpflichtet. Darüber hinaus haben sie sich bereit erklärt, bestimmte wettbewerbliche Leitplanken zu beachten. In der jetzigen Form wird die Kooperation nach unserer Einschätzung zu deutlichen Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum führen."

Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt. Daneben unterlag das für die Durchführung der Kooperation geplante Gemeinschaftsunternehmen auch der Fusionskontrolle. Da sich das Vorhaben aufgrund der Verpflichtungszusagen im Ergebnis vorteilhaft auf die Wettbewerbsbedingungen auf den betroffenen Märkten auswirkt, konnte nun auch das Fusionskontrollverfahren mit einer Freigabe abgeschlossen werden. Die Freigabe ist noch nicht rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20


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