Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Sektoruntersuchung: Robuste Tatsachengrundlage


Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist ein stark konzentrierter Markt
Sektoruntersuchung "Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel"

(10.10.14) - Das Bundeskartellamt hat einen Bericht zur Sektoruntersuchung der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel vorgelegt. Gegenstand der Studie sind die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Lebensmitteleinzelhandelskonzernen auf der einen und ihren Lieferanten auf der anderen Seite.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist ein stark konzentrierter Markt. Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz Gruppe mit den Lidl-Märkten und Kaufland stehen für rund 85 Prozent des Marktes. Der Einkauf der Händler erfolgt dabei ganz überwiegend im Inland, so dass die Betrachtung der Marktverhältnisse in Deutschland entscheidend ist. Die Sektoruntersuchung zeigt, dass wir einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse konsequent entgegenwirken müssen. Die großen Handelskonzerne haben bereits jetzt einen gravierenden Vorsprung gegenüber ihren mittelständischen Konkurrenten und genießen strukturelle Vorteile, die sie in den Verhandlungen mit den Herstellern nutzen können. Der Verhandlungsmacht der Händler können im Einzelfall auch große Hersteller mit bekannten Marken ausgesetzt sein, soweit es ihnen de facto an Ausweichalternativen für den Absatz über die großen Handelsketten fehlt. Zunehmende Bedeutung für die Verhandlungen über die Einkaufskonditionen haben auch die Eigenmarken der Händler."

Die Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels ist Gegenstand von zahlreichen Beschwerden beim Bundeskartellamt. In verschiedenen Verfahren der Behörde, wie z.B. der Fusion von Edeka und Trinkgut, der Überprüfung der geplanten Beschaffungskooperation zwischen Rewe und Wasgau oder zuletzt dem Missbrauchsverfahren gegen Edeka wegen Verstoß gegen das Anzapfverbot, war das Thema Nachfragemacht bereits Gegenstand der kartellrechtlichen Bewertung. Es gibt eine intensive politische Diskussion über das Thema – auf der europäischen Ebene führte dies bereits zu konkreteren Forderungen nach einer Regulierung oder Selbstverpflichtung der Branche zu "fair practices" bei den Verhandlungen.

Andreas Mundt erklräte: "Mit der Sektoruntersuchung haben wir eine robuste Tatsachengrundlage für die eigene Fallpraxis in der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht sowie die weitere Diskussion um das Thema Nachfragemacht vorgelegt."

Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung belegen,

>> dass die heute bereits hoch konzentrierte Marktstruktur auf den Lebensmitteleinzelhandelsmärkten Gefahr läuft, sich weiter zu verschlechtern.
>> dass Strukturvorteile der großen Händler in den Verhandlungen mit Markenherstellern genutzt werden können.
>> dass die strenge Linie des Bundeskartellamtes in der Fallpraxis konsequent fortgesetzt werden muss.

Über drei Jahre hat das Bundeskartellamt die Marktstrukturen im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland untersucht und sich insbesondere mit den Verhandlungssituationen zwischen Lebensmitteleinzelhändlern und Markenherstellern befasst. Über 200 Hersteller und 21 Handelsunternehmen wurden zunächst eingehend befragt, ihre Angaben wurden in einem aufwändigen Prozess ausgewertet. Im Anschluss daran erfolgte eine ökonometrische Analyse von ca. 3.000 konkreten Verhandlungen anhand einer repräsentativen Stichprobe von 250 Markenartikeln aus verschiedenen Warengruppen. Dabei wurden ca. 65.000 Datensätze mit diversen Einzelangaben verarbeitet.

Das Bundeskartellamt versteht diesen Bericht als Grundlage für einen weiteren Austausch mit den Marktteilnehmern, der Wissenschaft, den Verbänden und interessierten politischen Kreisen. Deshalb erhalten alle Interessenten zunächst die Möglichkeit, zu diesem Bericht bis zum 31. Dezember 2014 schriftlich Stellung zu nehmen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen