Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

15 Mio. Euro Rückerstattung


Überhöhte Wasserpreise - Wuppertaler Stadtwerke müssen 15 Mio. Euro erstatten
Im engeren Sinne verglichen wurden die Wuppertaler Wasserpreise mit den Preisen in Bochum, Bonn und Duisburg

(12.11.15) - Wegen überhöhter Wasserpreise hat das Bundeskartellamt mit den Wuppertaler Stadtwerken, der WSW Energie und Wasser AG, einen Vergleich über die Rückerstattung von 15 Mio. Euro zugunsten der Wuppertaler Wasserkunden geschlossen. Die Wasserpreise der WSW lagen im Zeitraum von 2009 bis einschließlich April 2013 weit oberhalb der Preise, die in vergleichbaren Versorgungsgebieten erhoben wurden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Um einen Schlussstrich unter das sehr aufwendige Verfahren zu ziehen, haben wir uns mit den Stadtwerken Wuppertal auf den Betrag von 15 Mio. Euro Rückerstattung zugunsten der Verbraucher in Wuppertal geeinigt. Die Wasserversorgungsbedingungen sind in Wuppertal anerkanntermaßen schwieriger als in anderen Regionen. Allerdings mussten wir auch in Anbetracht dieser besonderen Umstände von deutlich überhöhten Preisen ausgehen. Die Rückerstattung an die damaligen Kunden der Wasserwerke soll bis Mitte des nächsten Jahres erfolgen. Das Verfahren zeigt, wie wichtig und effektiv die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Wasserbereich sein kann."

Im engeren Sinne verglichen wurden die Wuppertaler Wasserpreise mit den Preisen in Bochum, Bonn und Duisburg. Die Bedingungen der Wasserversorgung in Wuppertal sind allerdings besonders schwierig (u.a. Höhenunterschiede im Stadtgebiet, mehrere Talsperren und Wasserwerke, Reservekapazitäten, Bevölkerungsrückgang) und rechtfertigen daher nach Auffassung des Bundeskartellamtes einen Teil der Preisüberhöhung. Aufgrund umfangreicher und nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten mit der WSW auch über zahlreiche Sachverhaltsfragen und um einen langjährigen Rechtsstreits zu vermeiden, haben sich beide Parteien auf einen Rückerstattungsbetrag in Höhe von 15 Mio. Euro geeinigt, der bis zum 30. Juni 2016 an die Wuppertaler Wasserkunden (des betreffenden Zeitraums) in Form von Verrechnungsschecks zurück erstattet wird. Im Gegenzug erklärte sich das Bundeskartellamt bereit, das Verwaltungsverfahren einzustellen.

Die Stadt Wuppertal hat ihre Wasserversorgung zwischenzeitlich nach Einleitung des Prüfungsverfahrens rekommunalisiert. Seit Anfang Mai 2013 erhebt ein Eigenbetrieb der Stadt Wuppertal Wassergebühren. Da sich die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle nicht auf öffentlich-rechtliche Gebühren erstreckt, konnte das Bundeskartellamt keine Preissenkung für die Zukunft anordnen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen