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Markttransparenzstelle: Großhandel mit Strom & Gas


Energie: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben

(15.04.15) - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben die Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen. Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.

Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete MTS Strom/Gas wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.

Die Markttransparenzstelle wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen ist sichergestellt. Auch gegenüber dem Bundeskartellamt wird der gesetzlich vorgesehene Daten- und Informationsaustausch über einen unmittelbaren, datenschutzkonformen und verfahrenssicheren elektronischen Datenzugang effektiv vollzogen.

Die Kooperationsvereinbarung zum Download sowie weitere Informationen zu den Aufgaben der MTS Strom/Gas finden Sie
in deren Internetauftritt unter www.markttransparenzstelle.de .

Die Bundesnetzagentur möchte Sie auf die 7. Göttinger Tagung hinweisen. Die etablierte Veranstaltungsreihe, die sich mit aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze befasst, widmet sich am 28. und 29. April 2015 in der Paulinerkirche Göttingen dem Thema:

"Bilanzkreissystem – Herzstück des Wettbewerbs und der Versorgungssicherheit"
Nach einer Einführung und einem Überblick über die Bilanzkreissystematik aus verschiedenen Blickwinkeln wird sich die Veranstaltung im Weiteren mit den Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen der Energiemengenbilanzierung in Deutschland und Europa befassen. Dazu gehört natürlich die Risikoverteilung im Energiemarkt sowie die Bewältigung der fluktuierenden Einspeisung, aber auch die neuen Konzepte der Wohnungswirtschaft, die Weiterentwicklung der Standardlastprofile u.v.m.. Es sind Fachforen geplant zu den Themen: "Bilanzierung im Massenmarkt – Standardlastprofile", sowie: "Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft - Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems?".
Ein drittes Fachforum wird seinen Fokus auf die diversen Bilanzkreise der Verteilnetzbetreiber legen.

Lieferanten, Händler, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber sowie Vertreter der Wissenschaft, der Regulierungsbehörden und Konzeptentwickler werden sich als Referenten im Plenum und als aktive Diskussionsteilnehmer in den Fachforen beteiligen.

Die Göttinger Tagung versteht sich als Arbeitstagung und dient dem interdisziplinären Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

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