Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Forderung von erheblichen Sonderzahlungen


Bundeskartellamt trifft Grundsatzentscheidung zum "Anzapfverbot" - Forderungen der Edeka gegenüber Lieferanten waren missbräuchlich
Kartellrecht: Die Entscheidung beendet ein Grundsatzverfahren mit wichtigen Signalen für den Lebensmitteleinzelhandel

(17.07.14) - Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Forderungen, die die Edeka Zentrale AG & Co. KG nach Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 gegenüber Lieferanten erhoben hat ("Hochzeitsrabatte"), missbräuchlich waren. Die Edeka hat durch eine Kombination von rückwirkenden Forderungen, dem Herausgreifen von besseren Einzelkonditionen von Plus im Wege des "Rosinenpickens" sowie die pauschale und unbegründete Forderung von erheblichen Sonderzahlungen gegen das sogenannte "Anzapfverbot" verstoßen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Entscheidung beendet ein Grundsatzverfahren mit wichtigen Signalen für den Lebensmitteleinzelhandel. Das Kartellrecht setzt der Handlungsfreiheit marktmächtiger Unternehmen Grenzen. Wenn ein Lebensmitteleinzelhändler – wie hier die Edeka – auf den Beschaffungsmärkten eine so starke Marktstellung hat, dass Lieferanten von ihm abhängig sind, darf er gegenüber diesen Lieferanten keine Vorteile ohne sachlich gerechtfertigten Grund fordern. Unsere Entscheidung dient dem Erhalt eines funktionsfähigen Wettbewerbs und damit dem Schutz der kleineren Wettbewerber, der Lieferanten und der Verbraucher. Das Verfahren trägt dazu bei, auch für die Zukunft die Grenze zwischen – kartellrechtlich zulässigen – "harten Verhandlungen" und unzulässigen Verhaltensweisen marktmächtiger Handelsunternehmen abzustecken. Damit leistet die Entscheidung nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Diskussion über die Probleme der Nachfragemacht des Lebensmitteleinzelhandels – sowohl in Deutschland, als auch auf europäischer Ebene."

Nach Übersendung der Abmahnung hatten sowohl die Edeka als auch die Rewe Zentralfinanz eG und der Markenverband als Beigeladene zu der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamtes Stellung genommen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde eingelegt werden. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen