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Bundeskartellamt durchleuchtet Fernwärmesektor


Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung des Fernwärmesektors in Deutschland eingeleitet und in den letzten Tagen umfangreiche Auskunftsbeschlüsse an 30 Fernwärmeversorger verschickt
Fernwärmekunden sind in aller Regel "gefangen" und daher besonders schutzwürdig


(17.09.09) - Hierzulande werden derzeit etwa 5 Mio. Haushalte mit Fernwärme versorgt. Damit rangiert die Fernwärme mit einem Anteil von ca. 13 Prozent unter den eingesetzten Heizmitteln auf Platz drei hinter Erdgas (ca. 48 Prozent) und Heizöl (ca. 30 Prozent). Der jährliche Fernwärmeverbrauch privater Haushalte beträgt - je nach Witterung - um die 80 Milliarden Kilowattstunden. Das Bundeskartellamt wird jetzt den Fernwärmesektor näher untersuchen.

Anlass für die Einleitung der Untersuchung war, dass Fernwärmeunternehmen innerhalb ihres Leitungsnetzes als Anbieter über eine Alleinstellung verfügen, welche häufig rechtlich durch einen Anschluss- und Benutzungszwang abgesichert ist. Diese Situation eröffnet Preissetzungsspielräume, die bei bestehendem Wettbewerb nicht gegeben wären. Fernwärmekunden haben aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ganz überwiegend keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln oder auf ein anderes Heizsystem umzustellen. Sie sind in aller Regel "gefangen" und daher besonders schutzwürdig.

Von der Untersuchung, welche die Jahre 2007 und 2008 abdeckt, verspricht sich das Bundeskartellamt mehr Transparenz auf den Fernwärmemärkten im Hinblick auf Preise und Strukturen. So soll im Rahmen einer Vergleichsanalyse festgestellt werden, welche Unternehmen besonders teuer und welche besonders günstig sind. Dabei wird das Bundeskartellamt auch die Leitungsnetze und die Art der Energieerzeugung berücksichtigen.

Sollte sich aus der vergleichenden Betrachtung von Unternehmen der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Kartellrecht ergeben, ist die Einleitung von Verfahren durch die Kartellbehörden des Bundes oder der Länder möglich.

Die Auswahl der nun befragten Unternehmen erfolgte im Hinblick auf deren Größe, Kundenzahl und Gesellschafterstruktur. Des Weiteren waren geographische und gebietsstrukturelle Kriterien ausschlaggebend. Da die Preisgestaltung im Fernwärmebereich wesentlich weniger transparent ist als etwa bei Strom oder Gas, konnte die absolute Preishöhe nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden.

Grundlage für das Vorgehen des Bundeskartellamts ist § 32 e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Danach kann das Bundeskartellamt einen bestimmten Wirtschaftszweig überprüfen, sofern Umstände darauf hindeuten, dass der Wettbewerb in diesem Sektor in Deutschland eingeschränkt ist. Solche Sektoruntersuchungen richten sich somit nicht gegen einzelne Unternehmen.

Liste der befragten Unternehmen

Hinweis:
Die Auswahl der Unternehmen erfolgte im Hinblick auf deren Gesellschafterstruktur, Größe und Kundenzahl. Des Weiteren waren geographische und gebietsstrukturelle Kriterien ausschlaggebend. Die Preishöhe war mangels Transparenz der Preise kein Auswahlkriterium.

Die Sektoruntersuchung ist ein ergebnisoffenes Verfahren und geht ausdrücklich nicht einem konkreten Verdacht gegen die nun befragten Unternehmen nach!

>> Braunschweiger Versorgungs AG- und Co. KG
>> DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH
>> EnBW AG (u. a. mit Stadtwerken Düsseldorf und Fernwärme Ulm GmbH)
>> Energie SaarLorLux AG
>> E.ON AG
>> Evonik Industries AG
>> Heidelberger Stadtwerke GmbH
>> Mainova AG
>> MVV Energie AG
>> N-ERGIE AG
>> RheinEnergie AG
>> RWE Aktiengesellschaft (*)
>> Stadtwerke Bielefeld GmbH
>> Stadtwerke Chemnitz AG
>> Stadtwerke Dinslaken GmbH
>> Stadtwerke Duisburg AG
>> Stadtwerke Flensburg GmbH
>> Stadtwerke Halle GmbH
>> Stadtwerke Hannover AG
>> Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH
>> Stadtwerke Karlsruhe GmbH
>> Stadtwerke Kiel AG
>> Stadtwerke Leipzig GmbH
>> Stadtwerke München AG
>> Stadtwerke Potsdam GmbH
>> Stadtwerke Rostock AG
>> SWB Stadtwerke Bonn/Rhein-Sieg GmbH
>> swb Bremen GmbH
>> SWE Stadtwerke Erfurt Energie GmbH
>> Vattenfall Europe AG

(*) Zur RWE AG gehört mittlerweile auch die Favorit Unternehmens-Verwaltungs-GmbH, welche während des untersuchten Zeitraums 2007 / 2008 ein Tochterunternehmen des ExxonMobil-Konzerns war. (Bundeskartellamt: ra)


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