Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Gartenbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen


RWZ und Landgard nehmen Fusion im Gartenbauhandel nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Das Gemeinschaftsunternehmen hätte eine marktbeherrschende Stellung eingenommen



Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG ("RWZ") und die Landgard Blumen & Pflanzen GmbH & Co. KG ("Landgard") haben die geplante Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Raiffeisen Gartenbau GmbH & Co. KG ("Raiffeisen Gartenbau") aufgegeben. An der Raiffeisen Gartenbau sollte Landgard 25 Prozent der Anteile erwerben und dafür seine Gartenbaubedarfsstandorte einbringen. 75 Prozent der Anteile sollte RWZ halten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Vorhaben wäre es zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen zu Lasten der Gartenbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen gekommen. Daher haben wir den Beteiligten unsere vorläufigen Bedenken schriftlich mitgeteilt und in Aussicht gestellt, dass wir den Zusammenschluss untersagen wollen. Daraufhin haben die beteiligten Unternehmen die Anmeldung zurückgenommen."

Die Unternehmen hatten das Vorhaben am 26. Oktober 2017 beim Bundeskartellamt angemeldet. Das Bundeskartellamt ist nach umfangreichen Ermittlungen bei Herstellern, Wettbewerbern und Kunden zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass durch das Gemeinschaftsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung entstehen würde. Daher hat es den geplanten Zusammenschluss am 31. Januar 2018 abgemahnt. Daraufhin haben die Beteiligten die Fusionsanmeldung mit Ende der Stellungnahmefrist am 19. Februar 2018 zurückgenommen.

Das Bundeskartellamt hat hier einen regional auf Nordrhein-Westfalen bezogenen Markt für Pflanzentöpfe und Verpackungen im Gartenbau bzw. einen regionalen Sortimentsmarkt für Gartenbaubedarfsartikel geprüft. Das Gemeinschaftsunternehmen hätte auf dem regionalen Markt für Töpfe und Verpackungen einen Marktanteil von 45-50 Prozent und auf dem regionalen Sortimentsmarkt für Gartenbaubedarf von über 50 Prozent eingenommen, mit weitem Abstand vor dem nächstfolgenden Wettbewerber.

Dabei wurden auch Direktbelieferungen von Herstellern aus dem In- und Ausland berücksichtigt. Auf dem Markt bestehen überdies erhebliche Marktzutrittsschranken. Die Ermittlungen bei den befragten Marktteilnehmern haben zudem ergeben, dass reine Online-Händler derzeit und in den nächsten Jahren keine taugliche Ausweichalternative für die Gartenbaubetriebe darstellen. Im Rahmen der Kundenbefragungen hat sich das Bundeskartellamt dabei auf eine repräsentative Stichprobe bei den betroffenen Gartenbaubetrieben am Niederrhein gestützt.

Die RWZ ist als Hauptgenossenschaft im Agrargroßhandel tätig. Ihr Geschäftsgebiet mit insgesamt rund 100 Standorten erstreckt sich über weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen und Sachsen sowie über ganz Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Die Landgard-Gruppe ist eine Genossenschaft, die vornehmlich als Vermarkterin von Blumen und Pflanzen sowie Gemüse und Obst für die Erzeuger aktiv ist. Sie unterhält Standorte in Deutschland und neun weiteren europäischen Ländern. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 25.02.18
Newsletterlauf: 19.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen