Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Wettbewerbsbeschränkungen im Internetvertrieb


Bestpreisklauseln von HRS verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt den Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes

(22.01.15) - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 9. Januar die Beschwerde von HRS gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes vom 20. Dezember 2013 zurückgewiesen. Das Amt hatte in seinem Beschluss die weitere Durchführung der Bestpreisklausel untersagt und gleichzeitig Verfahren wegen vergleichbarer Klauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia. Die Bestpreisklauseln verpflichten die Hotels, dem Hotelportal den jeweils günstigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internetvertrieb entschieden. Die Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick vorteilhaft für die Verbraucher, da sie letztlich den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen einschränken. Buchungsportale, die niedrige Provisionen von den Hotels verlangen, können keine niedrigeren Hotelpreise anbieten. Auch Marktzutritte neuer Plattformanbieter werden erschwert. Die Verbraucher haben von der Entscheidung daher unmittelbare Vorteile. Der Wettbewerb zwischen den bestehenden Portalen um niedrigere Hotelzimmerpreise oder günstige Stornierungsmöglichkeiten wird sich beleben. Neue Hotelbuchungsportale mit innovativen Dienstleistungen können leichter in den Markt eintreten. Unsere laufenden Verfahren gegen die Bestpreisklauseln der HRS-Wettbewerber Booking und Expedia werden wir nun zügig fortführen."

Das OLG Düsseldorf hat im vorliegenden Fall bestätigt, dass die Bestpreisklauseln von HRS eine so erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen, dass für sie keine Ausnahmeregelung einer sogenannten Freistellung möglich ist.

Auch viele andere Wettbewerbsbehörden in Europa führen derzeit Verfahren wegen Bestpreisklauseln bei Hotelplattformen. Das Bundeskartellamt steht mit diesen Behörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt. Andreas Mundt sagte: "Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist das erste Urteil eines nationalen Gerichts, das für die parallel von unseren europäischen Kollegen geführten Verfahren als Orientierung dienen kann."

HRS kann gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen