Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Mustertexte für Fusionskontrollverfahren


Das Bundeskartellamt veröffentlicht Mustertexte für Auflagen in Fusionskontrollverfahren - Verfahrensvereinfachung zu erwarten
Die Verwendung der Mustertexte für Nebenbestimmungen kann das Fusionskontrollverfahren beschleunigen


(20.02.08) - Das Bundeskartellamt kann einen Zusammenschluss, der wettbewerblichen Bedenken begegnet, mit Nebenbestimmungen freigeben, wenn diese die Bedenken gegen den Zusammenschluss ausräumen. Daneben kann das Bundeskartellamt anordnen, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen einen Treuhänder einsetzen, dessen Aufgabe darin besteht, die Erfüllung der Nebenbestimmungen zu überwachen.

Der Treuhänder wird auf Grundlage eines Vertrags mit dem zu seiner Einsetzung verpflichteten Unternehmen tätig; dieser Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Bundeskartellamt.

Das Bundeskartellamt hat Mustertexte für die verschiedenen möglichen Nebenbestimmungen - aufschiebende und auflösende Bedingungen und Auflagen - und für einen Treuhändervertrag im Internet unter www.bundeskartellamt.de zum Download eingestellt.

Die Mustertexte sind nicht rechtlich verbindlich.
Gleichwohl ist ihre Verwendung in künftigen Fusionskontrollverfahren für alle Beteiligten von Vorteil:

>> Die Verwendung der Mustertexte für Nebenbestimmungen kann das Fusionskontrollverfahren beschleunigen. Angesichts der kurzen gesetzlichen Fristen ist in Fusionskontrollverfahren Zeit ein wesentlicher Faktor. Die Verwendung der Mustertexte erspart die Zeit, die andernfalls für Verhandlungen über die Ausgestaltung der Nebenbestimmungen erforderlich wäre.

>> Bei Verwendung des Mustertexts für einen Treuhändervertrag ist zu erwarten, dass die erforderliche Zustimmung des Bundeskartellamts zügig
erteilt wird. Darüber hinaus wird durch die Verwendung der Mustertexte die Transparenz der Rechtsanwendung und damit die Rechtssicherheit für die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen erhöht.

Die Mustertexte beruhen auf den Erfahrungen, die das Bundeskartellamt in der Praxis der Fusionskontrolle gesammelt hat. Dabei enthalten sie alle wesentlichen Elemente, die im Normalfall in den Nebenbestimmungen und im Treuhändervertrag enthalten sein sollten. Hingegen können und sollen sie nicht alle möglichen Fallkonstellationen erfassen. Vielmehr belassen sie die Flexibilität zur Ergänzung und zur Anpassung an Besonderheiten im Einzelfall; auch künftige rechtliche und tatsächliche Entwicklungen können Berücksichtigung finden.
(Bundeskartellamt: ra)

Lesen Sie auch:
Die Einfallstore des Kartellrechts

Besuchen Sie auch:
Corporate Compliance Zeitschrift, Zeitschrift zur Haftungsvermeidung im Unternehmen

Hier geht's zum Schnupper-Abo
Hier geht's zum regulären Abo

Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Normal-Abo) [20 KB]
Hier geht's zum pdf-Bestellformular (Schnupper-Abo) [20 KB]

Hier geht's zum Word-Bestellformular (Normal-Abo) [41 KB]
Hier geht's zum Word-Bestellformular (Schnupper-Abo) [41 KB]


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen