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Weiterhin wesentlichem Wettbewerb


Bundeskartellamt gibt den Erwerb des Geschäftsbereichs Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim durch GoodMills Deutschland frei
Das Bundeskartellamt hat im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens umfangreiche Marktermittlungen durchgeführt

(20.04.15) - Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der GoodMills Deutschland GmbH, Hamburg, den Geschäftsbereich Hartweizen der Pfalzmühle Mannheim von der PMG Premium Mühlen Gruppe GmbH & Co. KG, Neuss, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "GoodMills Deutschland wird zwar durch das Zusammenschlussvorhaben seine Marktposition in Südwestdeutschland bei der Herstellung und dem Vertrieb von Hartweizenmahlprodukten stärken. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs ist damit aber nicht verbunden, da GoodMills Deutschland auch weiterhin wesentlichem Wettbewerb durch andere inländische und ausländische Anbieter ausgesetzt sein wird."

Das Bundeskartellamt hat im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens umfangreiche Marktermittlungen durchgeführt. Hauptprodukt auf dem sachlich relevanten Markt ist der bei der Vermahlung von Hartweizen anfallende Hartweizengrieß für die Herstellung von Pasta. In räumlicher Hinsicht sprachen hier gute Gründe dafür, von einem auf das Gebiet Südwestdeutschland beschränkten regionalen Markt auszugehen. Das Bundeskartellamt konnte die räumliche Marktabgrenzung aber im Ergebnis offenlassen.

GoodMills Deutschland – ehemals VK Mühlen – gehört zu den größten Mühlenunternehmen in Deutschland und stärkt durch den Zusammenschluss seine bereits bestehende Stellung als Marktführer in dem Gebiet Südwestdeutschland. Dennoch ist weiterhin von einem hinreichenden Wettbewerbsdruck auszugehen. In dem Markt für Hartweizenmahlprodukte gibt es erhebliche Überkapazitäten, so dass den Kunden auch nach dem Zusammenschluss ausreichende Alternativen für die Beschaffung zur Verfügung stehen werden. Diese Überkapazitäten können auch wettbewerbswirksam eingesetzt werden, da die Transportkosten verhältnismäßig gering sind und schon jetzt eine relativ hohe Kundenwechselintensität besteht. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

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