Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro


Kartellabsprache: Bundeskartellamt verhängt Geldbußen gegen süddeutsche Transportbetonhersteller
Quotenabsprachen: "Hardcore-Kartell" hat den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt


(22.12.09) - Das Bundeskartellamt hat gegen fünf Transportbetonhersteller aus dem Großraum Freiburg i. Brsg. sowie gegen drei Geschäftsführer Geldbußen von insgesamt rund 1,5 Mio. Euro verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum verbotene Quotenabsprachen getroffen zu haben.

Die Geldbußen treffen die Freiburger Transportbeton Union FTU Produktions GmbH & Co. KG, die Markgräfler Transportbeton GmbH, die Transportbeton Umkirch GmbH & Co. KG, die Adolf Braun KG Kies- und Transportbetonwerke sowie die Karl Strohmaier GmbH Kies und Betonwerke.

Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes hatten sich die genannten Unternehmen jedenfalls in den Jahren von 1990 bis Ende 2004 darüber abgesprochen, welche Menge Transportbeton jedes Unternehmen im Vergleich zu den anderen in den Markt liefern durfte. Monatlich wurden die tatsächlich gelieferten Mengen an einen der Geschäftsführer gemeldet, der die entsprechenden Über- und Untermengen berechnete, die in der Folgezeit auszugleichen waren. Bei einer derartigen Quotenabsprache handelt es sich um ein sog. "Hardcore-Kartell", das den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt.

Auf die nun sanktionierte Absprache war noch der bis Anfang 2005 geltende Bußgeldrahmen anwendbar. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Unternehmen durch ihre Beteiligung an dem Kartell einen sog. Mehrerlös erzielt haben, so dass sich die einzelnen Geldbußen im Regelbußgeldrahmen von maximal 500.000 Euro bewegen.

Alle betroffenen Unternehmen und Geschäftsführer haben angekündigt, die Geldbußen zu akzeptieren und von Rechtsmitteln abzusehen. (Bundekartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen