Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Zusammenarbeit beim Wettbewerbsrecht


Kartellrecht: Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN) in Marokko
Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie

(23.05.14) - Insgesamt rund 520 Teilnehmer aus 90 Staaten besuchten die diesjährige 13. Jahreskonferenz des International Competition Network (ICN), die vom 23. bis 25. April in Marrakesch, Marokko, stattfand. Neben den Wettbewerbsbehörden waren auch die Privatwirtschaft, andere internationale Organisationen, Rechts- und Wirtschaftsexperten und die Wissenschaft vertreten. Das ICN ist die bedeutendste Vereinigung von Wettbewerbsbehörden weltweit. Es umfasst 128 Wettbewerbsbehörden aus 115 Staaten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ist seit September 2013 Vorsitzender des Leitungsgremiums des ICN.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das ICN bündelt in seinen Arbeitsprodukten ein enormes Wissen über die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht weltweit wie in einer Enzyklopädie. Kein anderes Forum bietet eine vergleichbare Basis für die internationale Zusammenarbeit von Wettbewerbsbehörden."

Um das ICN auf Erfolgskurs zu halten, hat Andreas Mundt der künftigen Arbeit drei Leitbegriffe vorangestellt: Focus, Inclusiveness und Implementation. Er begrüßt es, dass sich die Jahreskonferenz in Marrakesch besonders dem Begriff Inclusiveness verschrieben hat. "Die Wahl von Marrakesch als Konferenzort war eine exzellente Gelegenheit, um Teilnehmer aus Afrika und dem Mittelmehrraum noch stärker einzubinden."

Auf der Konferenz wurden die Arbeitsprodukte des zurückliegenden Jahres verabschiedet, unter anderem Empfehlungen im Bereich des Missbrauchs von Marktmacht durch Kampfpreise, Empfehlungen im Bereich der Beurteilung wettbewerblicher Effekte von Gesetzesvorhaben, eine gemeinsame Vorlage für die Erlaubnis des Austauschs von Informationen aus Bonusanträgen in der internationalen Kartellverfolgung, die Aktualisierung des Handbuchs zur Kartellverfolgung und des Handbuchs zur behördlichen Praxis, ein Entwurf des Zwischenberichts zur internationalen Zusammenarbeit in der Fusionskontrolle sowie verschiedene Trainingsmodule.

Auch die 13. Jahreskonferenz hat einen Rahmen für die vertiefte Diskussion der Arbeitsprodukte und auch künftiger Themen geschaffen, um sicherzustellen, dass das ICN auf die Bedürfnisse der Mitglieder und nichtstaatlichen Vertreter ausgerichtet bleibt und als eines der wichtigsten informellen Netzwerke der Intensivierung der Zusammenarbeit in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts dienen kann.

Im nun beginnenden neuen ICN-Jahr wird sich das Netzwerk unter anderem den Themen Nebenbestimmungen in Fusionskontrollverfahren, missbräuchliche Verhaltensweisen, Zusammenarbeit und Ablauf von behördlichen Verfahren widmen und verschiedene Workshops anbieten.

Die nächste ICN-Jahreskonferenz findet vom 28. April bis zum 1. Mai 2015 in Sydney, Australien, statt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen