Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kalkulation der Bruttopreislisten


Bundeskartellamt verhängt Bußgelder im Sanitär-Kartell
Sogenannter Kalkulationsausschuss tagte mindestens viermal im Jahr

(25.04.16) - Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Mio. Euro wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gegen neun Großhändler und einen persönlich Betroffenen aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche verhängt. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ein sogenannter Kalkulationsausschuss tagte mindestens viermal im Jahr. Dort wurden u.a. Bruttopreise, Einkaufskonditionen, Rabatte und andere aktuelle Entwicklungen ausgetauscht. Auf der Basis der ausgetauschten Informationen erstellten die Mitglieder des Mittelstandskreises NRW zwar eigene Bruttopreislisten. Durch die gemeinsame Kalkulationsbasis kam es jedoch zu einer Annäherung der Preise. Dies hat den Wettbewerb zwischen den Unternehmen deutlich beeinträchtigt. Gegenstand der abgestimmten Kalkulation, die für die Branche als Leitkalkulation auch bundesweit erhebliche Bedeutung hatte, waren mindestens 250.000 Produkte aus dem Sanitärbereich."

Bei den Unternehmen handelt es sich um die Dekker & Detering Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Emden, die Elmer GmbH & Co. KG, Warendorf, die Heinrich Schmidt GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, die J.W. Zander GmbH & Co. KG, Essen, die Kurt Pietsch GmbH & Co. KG, Ahaus, die Mosecker GmbH & Co. KG, Münster, die Otto Bechem & Co. KG, Essen, die Reinshagen & Schröder GmbH & Co. KG, Remscheid, und die Wiedemann GmbH & Co. KG, Sarstedt. Das Verfahren gegen die AGS Verlag AG, Münster, wird wegen Insolvenz des Unternehmens eingestellt. Ermittlungen gegen ein weiteres Unternehmen werden derzeit noch fortgeführt. Einige der genannten Unternehmen nahmen nicht im gesamten Zeitraum von 2005 bis 2013 an dem vorgeworfenen Verhalten teil.

Die Absprachen gehen auf die 1970er Jahre zurück. Sie wurden von den Kartellbehörden zunächst nicht beanstandet. Mittelständische Unternehmen verfügten seinerzeit noch nicht über die technischen Möglichkeiten, für eine große Zahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abdrucken zu lassen. Schon seit vielen Jahren ist diese technische Begründung aus den 1970er Jahren jedoch überholt und damit entfallen. Die Unternehmen wären verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und abzustellen.

Bei der Festsetzung der Höhe der Bußgelder hat sich das Bundeskartellamt bußgeldmildernd davon leiten lassen, dass es sich um Unternehmen handelt, die im Wettbewerb zu deutlich größeren Marktteilnehmern stehen. Alle Unternehmen haben bei der Aufklärung des Kartells mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dies hat gemäß der Bonusregelung des Amtes zu einer Ermäßigung der Bußgelder geführt.

Die Bußgelder sind rechtskräftig. Mit allen Unternehmen und dem persönlich Betroffenen wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. "Settlement") erreicht. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen