Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

FlixBus will Postbus übernehmen


Das Bundeskartellamt stellte klar: Fusion von Fernbus-Unternehmen nicht vom Bundeskartellamt geprüft
Fernbusgeschäft: Unternehmen hätten gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist



Das Unternehmen FlixMobility GmbH (bekannt als "FlixBus"), München, hat mitgeteilt, dass es das Fernbusgeschäft der Deutsche Post Mobility GmbH (bekannt als "Postbus"), Bonn, übernimmt. Das Bundeskartellamt stellt klar, dass es von den Unternehmen zwar vorab über das geplante Zusammenschlussvorhaben informiert wurde, jedoch die Fusion nicht inhaltlich geprüft hat.

Die Unternehmen haben gegenüber dem Bundeskartellamt vorgetragen, dass die Fusion nicht anmeldepflichtig ist, da es die geltenden Umsatzschwellen der Fusionskontrolle nicht überschreitet. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schreibt vor, dass Fusionen von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen beim Bundeskartellamt angemeldet werden müssen, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unternehmen

>> insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben und

>> im Inland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Millionen Euro erzielt haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wenn ein Fusionsvorhaben die geltenden Umsatzschwellen nicht erreicht, ist es beim Bundeskartellamt nicht anmeldepflichtig. Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen konnten wir daher diesen Zusammenschluss nicht näher prüfen. Insoweit entbehren Meldungen, der Zusammenschluss wäre aus unserer Sicht mangels wettbewerblicher Bedenken freizugeben, jeder Grundlage. Wir haben weder die betroffenen Märkte noch die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb im vorliegenden Fall näher analysiert." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 28.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen