Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bei Verdacht auf gravierende Verstöße


Bundeskartellamt: Einrichtung einer Beschlussabteilung für Verbraucherschutz
Mit Inkrafttreten der neunten GWB-Novelle erhält das Bundeskartellamt neue Kompetenzen



Mit der am 8. Juni 2017 verkündeten 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt neue Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber uns in einem ersten Schritt neue Untersuchungsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen hat. Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können. Hier macht es Sinn, den etablierten, vorwiegend privatrechtlich organisierten Verbraucherschutz in Deutschland zu unterstützen. Wir werden uns jetzt daran machen, durch Sektoruntersuchungen einen ganz konkreten Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten sowie etwaige Defizite zu identifizieren. Wir werden dabei eng mit den Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten."

Das Bundeskartellamt kann künftig bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sektoruntersuchungen durchführen. Sektoruntersuchungen richten sich nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern verfolgen den Zweck, Marktbedingungen vertieft zu erforschen.

In der Praxis der vergangenen Jahre hat das Bundeskartellamt mittels Sektoruntersuchungen wettbewerbsbezogene Beschränkungen ausgemacht und Lösungen entwickelt, beispielsweise bei Tankstellen, der Fernwärmeversorgung, dem Milchmarkt oder Ablesediensten.

Künftig können solche Untersuchungen auch mit Blick auf den Verbraucherschutz eingeleitet werden, nämlich wenn die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern beeinträchtigen. Ebenso kann sich das Bundeskartellamt künftig in laufende gerichtliche Rechtsstreitigkeiten, die solche Verstöße zum Gegenstand haben, einschalten. Die genannten Befugnisse werden in einer neu eingerichteten Beschlussabteilung für Verbraucherschutz gebündelt, die in Kürze ihre Arbeit aufnimmt.

Die Leitung der neuen Beschlussabteilung für Verbraucherschutz übernimmt Prof. Dr. Carsten Becker, bislang Vorsitzender der für den Energie- und Mineralölsektor zuständigen 8. Beschlussabteilung. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 11.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen