Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren
Alloheim darf die Katharinenhof-Gruppe erwerben
Aus Sicht der Fusionskontrolle ist das Vorhaben unkritisch
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.
Alloheim mit Sitz in Düsseldorf betreibt bundesweit 262 Alten- und Pflegeheime sowie 95 Einrichtungen für Betreutes Wohnen und ist ein Tochterunternehmen von Nordic Capital, einer schwedischen Beteiligungsgesellschaft. Die Katharinenhof-Gruppe mit Sitz in Berlin betreibt in sechs Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen sowie Thüringen – insgesamt 23 Pflegeheime und bietet an sieben Standorten Betreutes Wohnen an. Beide Zusammenschlussbeteiligte sind überdies Anbieter von Tagespflege sowie von ambulanter Pflege.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Unsere Prüfung im vorliegenden Fall hat ergeben, dass vor Ort in allen betroffenen Bereichen zahlreiche Anbieter zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Fusionskontrolle ist das Vorhaben unkritisch. Doch auch wenn es in Deutschland auf dem Papier viele Pflegeheime und -Plätze gibt, ist es vielerorts sehr schwer, einen Platz im Pflegeheim zu finden. Die Ursache dafür liegt jedoch nicht in der fehlenden Anbietervielfalt, sondern in dem großen Personalmangel, um die bestehenden Kapazitäten auch zu nutzen. Gleichzeitig steigen die Kosten und auch der Eigenanteil, den die Gepflegten tragen müssen. Die positiven Wirkungen, die Wettbewerb normalerweise mit sich bringt, kommen in diesem für unsere alternde Gesellschaft zentralen Bereich zu wenig zur Entfaltung, was letztlich nur durch politisch gesetzte Rahmenbedingungen angegangen werden kann."
Es gibt bundesweit deutlich mehr als 10.000 Pflegeheime mit mehr als 900.000 Pflegeplätzen. Die Anbieter von stationärer und ambulanter Pflege sind entweder freigemeinnützige Organisationen (z. B. Kirchen, Träger der freien Wohlfahrtspflege) oder private Unternehmen. Die Anzahl der öffentlichen, in der Regel kommunalen Pflegeheime ist im Vergleich dazu gering (weit weniger als 10 Prozent der Heime und Pflegeplätze).
In Bezug auf das angemeldete Vorhaben sind in allen betroffenen Regionen im Bereich der vollstationären Pflegeleistungen zahlreiche alternative Betreiber aktiv. Auch in den Bereichen des betreuten Wohnens und der ambulanten Pflegedienste kommt es durch den Zusammenschluss nicht zu wettbewerblichen Problemen. Die Erwerberin Alloheim ist zwar ein großer, da bundesweit tätiger Anbieter, nach den Ermittlungen kommt es auf regionaler Ebene aber nur zu geringen Marktanteilsadditionen, sodass die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb unkritisch sind.
Die von der Katharinenhof-Gruppe im Rahmen der Altenpflege und des Betreuten Wohnens genutzten Immobilien sind nicht Teil der angemeldeten Transaktion. Die Deutsche Wohnen SE beabsichtigt, diese separat an Civitas Investment Management zu veräußern. Das Vorhaben wurde beim Bundeskartellamt zur Fusionskontrolle angemeldet und wird derzeit geprüft. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 13.11.24
Newsletterlauf: 22.01.25
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