Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Projekt unter der Bezeichnung "#DK" oder "XPay"


Bundeskartellamt hat keine Bedenken gegen erste Schritte der Deutschen Kreditwirtschaft auf dem Weg zu einem gemeinsamen Bezahlsystem
Andreas Mundt: "Wir begleiten die Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft, ein einheitliches Bezahlsystem zu etablieren, konstruktiv"




Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die erste Umsetzungsstufe des Projekts "XPay" bzw. "#DK" der Deutschen Kreditwirtschaft, ein einheitliches Bezahlsystem über alle Bezahlkanäle zu etablieren. In einem ersten Umsetzungsschritt sollen die aktuellen E-Commerce-Angebote paydirekt und giropay sowie das Kunde zu Kunde-Bezahlsystem Kwitt unter einer gemeinsamen Marke zusammengeführt werden. Das Bundeskartellamt hat den Beteiligten nun mitgeteilt, keine Einwände gegen diese Zusammenlegung zu haben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begleiten die Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft, ein einheitliches Bezahlsystem zu etablieren, konstruktiv. In einem wichtigen, umkämpften Markt, mit starken Wettbewerbern wie etwa PayPal, soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern von der Deutschen Kreditwirtschaft perspektivisch ein verbessertes Produkt zur Abdeckung aller Bezahlverfahren zur Verfügung gestellt werden und zwar unabhängig davon, bei welcher Bank das Konto letztlich geführt wird. Trotz dieser möglichen Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine kartellrechtliche Einordnung des Vorhabens unabdingbar, da es sich um eine Kooperation der großen Mehrheit der Banken und Sparkassen in Deutschland handelt. Gegen die erste Umsetzungsstufe des Projekts, die bestehenden Dienste paydirekt, giropay und Kwitt künftig zusammenzuführen, haben wir keine kartellrechtlichen Bedenken. Die Parteien erhalten damit Rechtssicherheit und können das Projekt zügig weiter vorantreiben. Hinsichtlich des Gesamtprojekts müssen die Banken zunächst ihre Pläne noch konkreter fassen, um weitere Fragen klären zu können."

Die vier Bankenverbände Bundesverband deutscher Banken, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Deutscher Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands arbeiten zusammen mit der Commerzbank AG, der DZ Bank AG und der Deutsche Bank AG an einer Vereinheitlichung der digitalen Zahlungssysteme der Deutschen Kreditwirtschaft. Ziel ist es, ein einheitliches Produkt zur Abdeckung der verschiedenen Bezahlkanäle im stationären Handel (Point of Sale), im Internethandel (E-Commerce) sowie bei Zahlungen zwischen Privaten über Apps (P2P-Zahlungen) anzubieten. Der Öffentlichkeit ist dieses Projekt bereits unter der Bezeichnung "#DK" oder "XPay" bekannt.

Das Projekt soll in Teilschritten umgesetzt werden. Über den ersten Schritt – die Zusammenführung der E-Commerce-Angebote paydirekt, giropay und Kwitt – hinaus, sind eine Reihe weiterer Fragen derzeit noch nicht geklärt. Noch offen sind zum Beispiel Fragen, wie die Zusammenführung der Online-Bezahlsysteme mit dem Bezahlsystem im stationären Handel konkret erfolgen soll, Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation, die Ausgestaltung der Preisverhandlungen oder die mit der Nutzung des Systems verbundenen Geschäftsbedingungen.

Das Bundeskartellamt wird von der Deutschen Kreditwirtschaft über die weiteren Schritte informiert werden, um diese ebenfalls zügig bewerten zu können. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 14.01.21
Newsletterlauf: 23.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Vermarktung des Werbeinventars

    Das Bundeskartellamt hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Einwände gegen die geplante gemeinsame Vermarktung des Werbeinventars der Heinrich Bauer Verlag KG (Bauer) durch die zu RTL Deutschland gehörende AdAlliance GmbH (AdAlliance).

  • Abschluss des Facebook-Verfahrens

    Das Bundeskartellamt hat sein Facebook-Verfahren abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist ein Gesamtpaket von Maßnahmen, das den Nutzenden des sozialen Netzwerkes Facebook deutlich verbesserte Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verknüpfung ihrer Daten einräumt.

  • Lithium-Ionen-Zellen für Elektroautos

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer nicht-kontrollierenden Beteiligung an der Varta AG durch die Porsche AG freigegeben. Ebenfalls freigegeben wurde der Erwerb der Mehrheit der Anteile an und der Alleinkontrolle über die V4Drive Battery GmbH durch die Porsche AG.

  • Im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der Katharinenhof-Gruppe durch die Alloheim Senioren-Residenzen SE (Alloheim) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Veräußerer ist die Deutsche Wohnen SE.

  • Submissionsabsprachen

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Strabag AG, Köln, eine Geldbuße in Höhe von 2,79 Mio. Euro wegen verbotener Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung (sog. Submissionsabsprachen) verhängt. Die Absprachen erfolgten im Zusammenhang mit der Vergabe eines Bauauftrages zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen