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Rückgang konventioneller Stromerzeugung


Monitoringbericht 2021 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes
Die bevorstehenden Kraftwerksabschaltungen in Folge des gleichzeitigen Atom- und Kohleausstieges führen zu einer Verknappung der inländischen Erzeugungskapazitäten und damit zu einer verstärkten Bedeutung der verbleibenden großen Kraftwerksbetreiber für die inländische Bedarfsdeckung führen.



Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben den Monitoringbericht 2021 über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Die enthaltenen Datenanalysen beziehen sich primär auf das vergangene Jahr 2020, bilden mit Blick auf die Preisentwicklung aber auch das erste Quartal 2021 sowie aktuellere Tendenzen ab. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Mit der voranschreitenden Energiewende, dem gleichzeitigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kernkraft und Kohle und dem Ausbau der erneuerbaren Energien sehen wir derzeit ganz erhebliche Umbrüche bei Marktpositionen und -strukturen. Umso mehr kommt es darauf an, auf allen Marktstufen wettbewerbliche Strukturen und Auswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher zu sichern."

"Die Zahlen des Monitoringberichts zeigen, dass bei der Umsetzung der Energiewende noch eine Wegstrecke vor uns liegt – und durch die Corona-Pandemie sind auch die Herausforderungen auf den Energiemärkten nicht kleiner geworden," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Corona-Pandemie des Jahres 2020 hat auch auf den Energiemärkten Spuren hinterlassen. Durch den zeitweiligen Nachfragerückgang konnten die Energiewendeziele für 2020 erreicht werden. Im regulierten Teil der Energiewirtschaft waren die Effekte vergleichsweise klein. Im marktlichen Teil der Energiewirtschaft führt jetzt die weltweite Erholung der Wirtschaft in 2021 zu steigenden Preisen, die auch für den Endverbraucher zu spüren sein werden.

Aufgrund der Energiewende kommt es zu einem Rückgang der konventionellen Stromerzeugungskapazitäten. Für erste Steinkohlekraftwerke trat das Verbot der Kohleverstromung im Juli 2021 in Kraft, während die letzten Atomkraftwerke 2022 abgeschaltet werden. Wie der Monitoringbericht 2021 dokumentiert, verzeichnete die Stromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern in 2020 ein deutliches Minus von 11,6 Prozent. Insbesondere die Erzeugung in Kohlekraftwerken war in 2020 im zweiten Jahr in Folge stark rückläufig. Der Rückgang der Verstromung bei Steinkohle betrug rund 25 Prozent und bei Braunkohle rund 20 Prozent.

Marktstruktur bei der Stromerzeugung
Der Rückgang der Kohleverstromung im Jahre 2020 spiegelt sich auch in den Marktverhältnissen bei der konventionellen Stromerzeugung wider. Der gemeinsame Marktanteil der fünf größten Stromerzeuger beim Stromerstabsatz und bei den Erzeugungskapazitäten ist weiterhin rückläufig.

Die bevorstehenden Kraftwerksabschaltungen in Folge des gleichzeitigen Atom- und Kohleausstieges führen zu einer Verknappung der inländischen Erzeugungskapazitäten und damit zu einer verstärkten Bedeutung der verbleibenden großen Kraftwerksbetreiber für die inländische Bedarfsdeckung führen. Damit muss dieser Markt weiterhin aufmerksam im Hinblick auf marktbeherrschende Stellungen beobachtet werden. Dieser Aufgabe kommt das Bundeskartellamt im Rahmen seiner regelmäßigen Marktmachtberichte nach.

Entwicklung bei erneuerbaren Energieträgern
Die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger ist in 2020 um 3,4 Prozent leicht gestiegen. Der Zuwachs kann insbesondere mit dem weiteren Ausbau von Photovoltaik- und Windanlagen erklärt werden. Dabei stieg der Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 45 Prozent. Im Jahr 2020 wurden die nach dem EEG 2021 gesetzlich vorgesehenen Ausbauziele im Bereich Solare Strahlungsenergie, Windenergie an Land und Windenergie auf See erreicht. Das erste Halbjahr 2021 lässt hoffen, dass dies auch für das Jahr 2021 der Fall sein wird.

Der fortschreitende Ausbau der erneuerbaren Erzeugung hatte Auswirkungen auf die Maßnahmen der Netzbetreiber zur Wahrung der Netz- und Systemstabilität im Jahr 2020. Obwohl rund 95 Prozent des potentiell erzeugbaren erneuerbaren Stroms auch tatsächlich zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert werden konnten, stiegen die vorläufigen Gesamtkosten für Netzengpassmanagementmaßnahmen (Einspeisemanagement, Redispatch inkl. Countertrading sowie Einsatz und Vorhaltung Netzreserve) in 2020 moderat auf rund 1,4 Mrd. Euro.

Strom- und Gasgroßhandel
Aus wettbewerblicher Sicht ist das nach wie vor hohe Niveau des Handelsvolumens bzw. der Liquidität an den Strombörsen und Stromgroßhandelsmärkten im Jahr 2020 zu begrüßen. Die Entwicklung bei den Strom- und Gasgroßhandelspreisen im Jahre 2020 ist hingegen ambivalent. Der deutliche Rückgang der Preise während der Frühphase der Pandemie wurde durch einen erheblichen Preisanstieg bis Jahresende 2020 wieder ausgeglichen, der sich im Jahr 2021 weiter fortsetzte.

Endkundenmärkte für Strom und Gas
Auf den jeweiligen Endkundenmärkten lagen die gemeinsamen Marktanteile der vier absatzstärksten Strom- und Gaslieferanten deutlich unter den gesetzlichen Vermutungsschwellen für eine marktbeherrschende Stellung. Die Übernahme von innogy durch E.ON hat zwar zu Marktanteilsverschiebungen im Strombereich geführt. Am wettbewerblichen Befund hat dies jedoch nichts geändert. Wie in den vergangenen Jahren ist weiterhin davon auszugehen, dass auf diesen Märkten derzeit kein Anbieter marktbeherrschend ist.

Energiewende, steigender Strombedarf auch für E-Mobilität und die im Aufbau befindliche Ladeinfrastruktur sind eng miteinander verknüpft. Das Energie-Monitoring trägt dem durch eine Erhebung der von den Energieversorgungsunternehmen betriebenen, öffentlich zugänglichen Ladepunkte und der entsprechenden Ladepreise Rechnung.

Andreas Mundt: "Beim Ladeinfrastrukturausbau müssen wir jetzt dafür Sorge tragen, dass eine wettbewerbsorientierte Marktstruktur für die Zukunft gewährleistet ist Daher führt das Bundeskartellamt derzeit eine Sektoruntersuchung E-Ladesäulen durch. Jüngst haben wir unsere vorläufigen Erkenntnisse veröffentlicht, die aufzeigen, dass wir mehr tun müssen, um einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang, z.B. für öffentliche Flächen für die Errichtung von Ladesäulen, zu gewährleisten".

Zum Stichtag 1. April 2021 waren die Strompreise für Haushaltskunden im Vergleich zum Vorjahr um rund zwei Prozent gestiegen. Bei den Nicht-Haushaltskunden (Gewerbe- und Industriekunden) war ebenfalls ein Anstieg der Strompreise zu beobachten. Erstmals seit zehn Jahren lagen die durchschnittlichen Strompreise der Haushaltskunden, die sich für regionale Grundversorger außerhalb der Grundversorgung entschieden haben, unterhalb der Preise alternativer Lieferanten. Trotz der steigenden Strompreise, ist auch das ein Zeichen für einen funktionierenden und von Wettbewerb geprägten Energiemarkt.

Der Gaspreis für Haushaltskunden stieg zum Stichtag 1. April 2021 um rund sechs Prozent. Bei den Nicht-Haushaltskunden betrug der Anstieg für Gewerbekunden zum Stichtag rund 4,8 Prozent und für Industriekunden rund 16,6 Prozent. Ausschlaggebend für die Preissteigerungen war u.a. eine Ausweitung des nationalen CO2-Zertifikatehandelssystems auf die Bereiche Verkehr und Wärme. Da die gesetzliche Regelung eine stufenweise jährliche Erhöhung der CO2-Bepreisung bis 2026 vorsieht und auch aufgrund der erheblichen Preissteigerungen auf den Großhandelsmärkten in der zweiten Jahreshälfte 2021, ist in den Folgejahren mit einem weiteren Anstieg des Gaspreises zu rechnen.

"Die im Monitoringbericht 2021 dokumentierte positive Entwicklung auf den Einzelhandelsmärkten für Strom und Gas wird besonders bei der Zahl der Lieferantenwechsel von Haushaltskunden deutlich. In 2020 wurde mit rund 5,4 Mio. Lieferantenwechseln von Haushaltskunden ein neuer Rekordstand erreicht. Auch im Gasbereich gab es mit rund 1,6 Mio. Lieferantenwechseln einen neuen Höchststand. Dies lässt erkennen, dass die Verbraucher die sich ihnen bietenden Möglichkeiten zum Sparen immer aktiver nutzen", sagt Jochen Homann.

Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Letztverbraucher zu dämpfen, wurde im ersten Halbjahr 2020 das Leistungsverweigerungsrecht ausgeweitet. So führte unter anderem auch diese Maßnahme dazu, dass die Anzahl der Stromsperrungen in 2020 um rund zwanzig Prozent gesunken ist. Die Anzahl der Gassperrungen sank mit rund 22 Prozent noch stärker. Zusätzlich zeigten sich die Energielieferanten kulant. Rund drei Viertel von ihnen verzichtete im Jahr 2020 zumindest zeitweise auf Sperrungen säumiger Strom- und Gaskunden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 06.12.21
Newsletterlauf: 24.02.22


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