Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Neuer Personalausweis gefällt nicht jedem


Aufklärungsarbeit für neuen Personalausweis nötig, Akzeptanz unter 30- bis 49-Jährigen am höchsten
Der elektronische Personalausweis dient mit Hilfe des sogenannten elektronischen Identitätsnachweises auch als Ausweis im Internet


(02.11.10) - Anlässlich der Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) sieht Bitkom die Notwendigkeit, die Bevölkerung noch intensiver über diese neue Technologie zu informieren. Die Akzeptanz des neuen Personalausweises (nPA) in der deutschen Bevölkerung ist zwar im Jahresverlauf leicht um einen Prozentpunkt gestiegen.

47 Prozent Befürwortern stehen nunmehr 44 Prozent Skeptiker des elektronischen Ausweisdokuments entgegen. Die restlichen 9 Prozent sind unentschieden. Am stärksten ist die Zustimmung mit 56 Prozent in der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen und bei Internetnutzern (55 Prozent).

"Es gilt nun, die Breite der Bevölkerung umfassend über die zusätzliche Sicherheit und die neuen Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises zu informieren", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf.

Der elektronische Personalausweis verfügt über einen integrierten Chip und dient mit Hilfe des sogenannten elektronischen Identitätsnachweises auch als Ausweis im Internet.

Zudem ermöglicht die zusätzlich installierbare elektronische Signatur online den Abschluss rechtsverbindlicher Verträge. Sicherheit und Komfort werden durch beide Neuerungen bei Geschäften oder Behördengängen im Internet deutlich erhöht. "Wer bislang aus Sicherheitsgründen auf Transaktionen im Web verzichtet hat, dem bietet der neue Ausweis dafür nun maximalen Schutz", so Kempf. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen