Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bilanz: 100 Tage ELENA


Probleme bei Verfahrensnummern und Rücksendeprotokollen sorgen für zweigeteilte ELENA-Zwischenbilanz
Datenverarbeitung auf Unternehmensseite in Prozesse eingebunden - Sorge vor Mehraufwand durch nicht automatisierte Prozesse

(16.04.10) - 100 Tage nach der Einführung von ELENA fällt die erste Zwischenbilanz zweigeteilt aus. "Während die Unternehmen selbst sowie die Lohn- und Gehaltsdienstleister ihre Hausaufgaben gemacht haben, stockt die Datenverarbeitung bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS)", sagt Friedrich Kummer, General Director Sales bei der Personalmanagement-Dienstleisterin ADP. So gibt es Probleme bei der Kontrolle der Datenlieferung und der Vergabe der Verfahrensnummern.

Die meisten Unternehmen konnten laut ADP die notwendigen Meldungen bereits mit der Januar-Abrechnung durchführen. Allerdings erhalten Firmen derzeit noch keine Rücksendeprotokolle, wodurch sie die Datenanlieferung automatisiert kontrollieren können. "Trotz der relativ kurzen Zeit zwischen Verabschiedung der entsprechenden Gesetze und Durchführungsverordnungen ist es den großen Dienstleistern für Lohn- und Gehaltsabrechnungen gelungen, die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Die Schnittstellen funktionieren reibungslos", bilanziert Kummer.

Von der Möglichkeit, geforderte Daten per E-Mail zu übertragen, sollten Unternehmen laut ADP Abstand nehmen. "Ein solches Verfahren ist völlig ineffizient", sagt Kummer.

Drei Monate nach Einführung von ELENA bestehe das Hauptproblem für Unternehmen in der Dokumentation der Meldungen. Die Betriebe sind seit 1.1.2010 zu dieser Dokumentation verpflichtet. Die unternehmensseitigen ELENA-Lösungen sehen eine solche Dokumentation und Protokollierung der Rückmeldungen jedes Datensatzes zwar vor. "Derzeit stehen die Antwortprotokolle vom ELENA-Server der ZSS aber nicht zur Verfügung", bemängelt Kummer. Die Ankündigung der ZSS, Protokolle gegebenenfalls gedruckt zur Verfügung zu stellen, ist laut ADP keine adäquate Lösung. "Diese Vorgehensweise wäre nicht nur unzeitgemäß. Sie würde vor allem einen deutlich höheren administrativen Aufwand mit sich bringen."

Die ZSS ist nach Expertenmeinung zurzeit nicht in der Lage, den gesetzlichen Auskunftspflichten hinsichtlich der gespeicherten Daten gegenüber den Arbeitnehmern nachzukommen. "Hieraus wird sich eine zunehmend kritische Haltung der Arbeitnehmer und deren Vertreter entwickeln, da das ELENA-Verfahren und die gespeicherten Daten nicht transparent genug sind", warnt Kummer.

Erste Anfragen von Kunden und deren Betriebsräten haben ADP bereits erreicht. ADP bietet ihren Kunden seit 01. April 2010 dennoch an, zu der monatlichen Verdienstabrechnung das aufbereitete Protokoll der übertragenen Mitarbeiterdaten des ELENA-Verfahrens mit auszudrucken. Somit können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern aussagefähige Unterlagen zur gewünschten Auskunft mitteilen. (ADP: ra)

Lesen Sie auch:
ELENA bereitet Kopfschmerzen
ELENA-Verfahrensgesetz kommt

ADP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen