Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Stellung der Compliance-Funktion stärken


BaFin zu den Mindestanforderungen an Compliance vor Veröffentlichung
Compliance-Funktion in den Instituten häufig nicht ihrer Bedeutung entsprechend ausgestaltet


(01.03.10) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vom 21. Dezember 2009 bis zum 13. Februar 2010 den Entwurf eines Rundschreibens "Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)" schriftlich konsultiert. Eine mündliche Anhörung findet am 2. März 2010 in der BaFin in Frankfurt am Main statt.

Anlass für das Rundschreiben war die Feststellung, dass die Compliance-Funktion in den Instituten häufig nicht ihrer Bedeutung entsprechend ausgestaltet ist und die Compliance-Beauftragten somit nicht sicherstellen können, dass die Unternehmen die Vorgaben des WpHG einhalten. Dies hatte die BaFin in zahlreichen Gesprächen mit Compliance-Beauftragten verschiedener Institute, welche die BaFin anlässlich der Finanzkrise durchgeführt hatte, festgestellt.

Mit dem neuen Rundschreiben will die BaFin gezielt die Stellung der Compliance-Funktion in den Unternehmen stärken. Das geplante Rundschreiben erläutert beispielsweise die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter der Compliance-Funktion und erläutert deren Befugnisse. Im Übrigen werden Prozesse benannt, in die die Compliance-Funktion typischerweise einzubeziehen ist, wie etwa der "new product approval process".

Klargestellt wird zudem, dass die Compliance-Funktion auch selbst – zumindest stichprobenweise – Überwachungshandlungen in den operativen Bereichen wie beispielsweise dem Vertrieb vornehmen muss.

In den besonderen Teil sollen daneben weitere, bereits bestehende oder sich noch in der Anhörung befindliche Rundschreiben, etwa zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zur Werbung, integriert werden. Zudem ist eine kontinuierliche Erweiterung des Rundschreibens um neue Themen geplant.

Die endgültige Veröffentlichung ist für Frühjahr 2010 geplant. (BaFin: ra)

Lesen Sie auch (externer Link):
Konsultation 17/2009 – Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen