Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Bayern lehnt ''Section Control'' ab


Aus Datenschutzgesichtspunkten fragwürdig: Bei der "Section Control" werden die Kennzeichen aller Fahrzeuge mit Hilfe von Videoaufzeichnungen beim Ein- und Ausfahren eines bestimmten Streckenabschnitts erfasst
Die Forderung, solche Systeme zu erproben, sei vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat an das Innenministerium herangetragen


(09.09.11) - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Einführung von so genannten ''Section Control Anlagen'' in Bayern eine klare Absage erteilt. Bei diesem Geschwindigkeitsüberwachungssystem, wie es etwa in Österreich oder in Italien praktiziert wird, werden die Kennzeichen aller Fahrzeuge mit Hilfe von Videoaufzeichnungen beim Ein- und Ausfahren eines bestimmten Streckenabschnitts erfasst. Herrmann dazu: "Diese Methode wird in Bayern nicht eingeführt, auch nicht versuchsweise."

Die Forderung, solche Systeme zu erproben, sei vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat an das Innenministerium herangetragen und von Mitarbeitern des Innenministeriums geprüft worden. Herrmann: "Ein entsprechend negatives Antwortschreiben an den Verkehrssicherheitsrat wird demnächst auslaufen."

Herrmann ergänzte, die Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzung habe für die Verkehrssicherheit in Bayern einen hohen Stellenwert. Die Bayerische Polizei kontrolliere regelmäßig die Geschwindigkeit an unfallträchtigen Streckenabschnitten, sie analysiere intensiv Geschwindigkeitsunfälle und -auffälligkeiten. Im ersten Halbjahr 2011 ist die Zahl der Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit um mehr als drei Prozent auf 8.325 zurückgegangen. Herrmann abschließend: "Ich halte die Einführung eines neuen Systems zur Geschwindigkeitskontrolle für nicht notwendig und auch aus Datenschutzgesichtspunkten für fragwürdig." (Bayerisches Innenministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen