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Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben


Merk kontra Facebook: "Wer das Recht auf Datenlöschung ignoriert, muss entsprechend sanktioniert werden"
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin ruft die "deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen"

(04.11.11) - Kein Verständnis zeigt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk für die Praxis von Facebook, persönliche Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Nutzer nicht zu löschen. Merk sagte: "Der Grundsatz, dass Daten nicht ohne Einwilligung des Betroffenen gespeichert und genutzt werden dürfen, gilt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Wenn Facebook sich nicht daran hält, muss das Unternehmen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Ich rufe die deutschen Datenschützer dazu auf, weiterhin engagiert und energisch gegen Facebook vorzugehen."

Merk weiter erklärte:
"Persönliche Nachrichten müssen für Facebook & Co. tabu sein. Es kann nicht sein, dass soziale Netzwerke persönliche Kommunikationsinhalte zu eigenen kommerziellen Zwecken auswerten. Das ist eine ganz gravierende Verletzung des innersten Kerns der Privatsphäre. Daran ändert auch eine Einwilligung in die völlig undurchsichtigen Nutzungsbedingungen von Facebook nichts. In einem anderen Punkt kann sich Facebook noch nicht einmal auf eine angebliche Einwilligung der Betroffenen stützen: Wenn das soziale Netzwerk Daten entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Nutzer nicht löscht, dann ist das mehr als nur ein Vertrauensbruch und muss Konsequenzen haben."

Die bayerische Ministerin hatte bereits im Mai dieses Jahres mit der zuständigen EU-Kommissarin Reding über die Zukunft des Datenschutzes in Europa gesprochen. "Wir waren uns einig, dass wir gerade für soziale Netzwerke klare rechtliche Vorgaben brauchen. Diese müssen aber auch effektiv durchgesetzt werden können. Hierzu gehören für mich, weil offenbar leider nichts anderes hilft, wirtschaftliche Sanktionen, die auch über Staatsgrenzen hinweg vollstreckt werden können. Dabei darf es auch keine Denkverbote geben." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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