Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Behördliche Finanzaufsicht stärken


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk ist für "neue Maßstäbe" bei Kapitalanlagen
Fondsgesellschaften, die völlig ungesicherte und unrealistische Renditeerwartungen versprechen, sollten gar nicht erst zum Markt zugelassen werden


(16.09.10) - In einer Reaktion auf Untersuchungen der Zeitschrift "Finanztest", wonach es nach wie vor deutliche Defizite bei der Beratung über Kapitalanlagen geben soll, sagte die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Für mich ist unerklärlich, dass bei der Mehrheit der zu Testzwecken durchgeführten Beratungsgespräche kein Beratungsprotokoll erstellt wurde, obwohl dies seit 1. Januar 2010 vorgeschrieben ist. Die Konsequenz ist für mich klar: Wir müssen die behördliche Finanzaufsicht stärken und sie vermehrt an den Kundenbelangen ausrichten."

Die Stärkung der Finanzaufsicht ist eine von mehreren Kernforderungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes, die Bayern in die Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. September 2010 einbringen wird.

Neue Maßstäbe soll die Verbraucherschutzministerkonferenz vor allem auch für den Grauen Kapitalmarkt beschließen.

"Geschlossene Fonds können für den Anleger das Risiko bergen, dass er über seine Einlage hinaus mit seinem Privatvermögen haftet. Dass für den Vertrieb dieser riskanten Vermögensanlagen bislang nicht die gleichen Anforderungen wie bei Wertpapieren gelten, ist mir unverständlich", erläuterte Dr. Beate Merk, die hier auch mit Blick auf die Zulassung und Qualifikation der Berater und Vermittler erheblichen Handlungsbedarf sieht.

"Wir sind aufgrund des Koalitionsvertrages davon ausgegangen, dass künftig alle Anlageberater und -vermittler von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden. Daher bin ich überrascht, dass nun offenbar doch die Gewerbeaufsicht weiterhin für die freien Anlageberater und -vermittler zuständig sein soll. Wir werden sehr sorgfältig prüfen, ob damit die Qualität und Zuverlässigkeit der Anlageberatung wirklich ausreichend gewährleistet werden kann."

Die bayerische Ministerin geht noch einen Schritt weiter und fordert strengere materielle Anforderungen wie beispielsweise eine Mindestkapitalausstattung, eine transparente Rechnungslegung sowie unverzichtbare Kontroll- und Beteiligungsrechte der Anleger.

Das Ziel sei dabei, Anbieter und Fondsgesellschaften, die ihre Unternehmungen auf völlig ungesicherte wirtschaftliche Annahmen und unrealistische Renditeerwartungen stützen oder über kein qualifiziertes Management verfügen, gar nicht erst zum Markt zuzulassen. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen