Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und die Verbraucherzentrale Bayern warnen: Dreiste Betrugswelle am Telefon weitet sich aus
Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden


(24.04.12) - "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Der Grund: Im häufiger locken Abzocker Verbraucher mit einer neuen Masche in die Falle: Die Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Den ahnungslosen Bürgern wird etwa vorgegaukelt, sie seien in eine Gewinnspielfalle getappt und hätten 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dann wäre das geregelt. Es müssten nur noch die Kontodaten abgeglichen werden.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern ebben die Beschwerden über die Anrufe angeblicher Verbraucherschützer seit Wochen nicht ab. "Wir haben schon einiges erlebt, doch diese Betrugswelle ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten", berichtete Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern empört. Sie stellt klar, dass die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale niemals unaufgefordert anrufen und erst recht nichts verkaufen. Eindringlich warnt sie davor, sich auf derartige Angebote einzulassen. Keinesfalls sollten Daten wie zum Beispiel die persönliche Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Wer hier nicht schnell genug reagiert und den Telefonhörer einfach auflegt, sitzt fast schon in der Falle", sagte Breithaupt-Endres.

Rufen Verbraucher die im Display angezeigte Nummer zurück, existiert dieser Anschluss gar nicht. Oder man kommt tatsächlich bei einer Verbraucherzentrale oder anderen Institution heraus. Möglich ist dies durch eine Manipulation der Rufnummernanzeige. "Das hat zur Folge, dass Verbraucher keine Chance haben, die wahre Identität des Werbeanrufers zu erkennen, und dass der gute Ruf von seriösen Organisationen beschädigt wird", kritisierte Ministerin Dr. Merk.

Wichtig für Betroffene ist, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen binnen sechs Wochen zurückbuchen zu lassen. Betrugsversuche sollten zudem der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Bei Fragen helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich per
E-Mail unter info@vzbayern.de zu melden. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen