Forderungen zur Begrenzung der Abmahngebühren
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk angesichts zu erwartender Abmahnflut: "Wir müssen Abmahngebühren wirksam begrenzen"
Das Instrument der Abmahnung wird leider von findigen Unternehmern und von schwarzen Schafen unter den Anwälten zu oft missbraucht
(24.08.12) - Angesichts der Abmahnwelle, die nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Herausgabe der IP-Adressen bei illegaler Nutzung von Online-Börsen nun erwartet wird, erinnert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministern Dr. Beate Merk nachdrücklich an ihre Forderungen zur Begrenzung der Abmahngebühren.
"Klar ist: Verstöße gegen das Urheberrecht müssen wirksam unterbunden werden", so Merk. "Aber etwas anderes ist es, wenn private Nutzer Gefahr laufen, sich bereits beim ersten Maus-Klick enormen Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sehen. Denn das Instrument der Abmahnung wird leider von findigen Unternehmern - und auch von schwarzen Schafen unter den Anwälten - zu oft missbraucht. Wir müssen daher zu einer wirksamen Begrenzung kommen, die einerseits die Kosten der Abmahnung deckt, andererseits den Verbraucher nicht überfordert und in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Urheberrechtsverletzung steht."
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. August 2012 entschieden, dass künftig Internet-Provider wie die Deutsche Telekom alle Namen und Adressen von Nutzern herausgeben müssen, die unbefugt Musikstücke auf Online-Tauschbörsen stellen - egal, ob dies zu gewerblichen Zwecken erfolgt oder nicht (Az. I ZB 80/11). Bisher galt, dass Tauschbörsennutzer grundsätzlich nur dann eine Weitergabe ihrer Daten befürchten müssen, wenn sie gewerbsmäßig handeln. (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Rahmen für grüne NGEU-Anleihen
Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.
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Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple
Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.
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Verwaltungskosten für Unternehmen senken
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.
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Diskriminierende steuerliche Behandlung
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.
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Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.