Anwaltstätigkeit und unseriöse Geschäftsmodelle
Dr. Beate Merk kontra unseriöse Inkassodienstleister : "Abzocke" dürfe nicht länger ein lukratives Geschäftsmodell sein"
Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus unseriösen Geschäftsmodellen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden
(26.09.11) - Inkassodienstleister spielen oftmals eine wichtige Rolle bei unseriösen Geschäftsmodellen wie Internetkostenfallen oder behaupteten Vertragsschlüssen nach unerlaubten Werbeanrufen. "Es sind gerade die schwarzen Schafe in dieser Branche, die durch ihr aggressives Auftreten die Verbraucher einschüchtern. Mit Mahnschreiben und Mahngebühren drängen sie vielfach auf Zahlung, obwohl in Wahrheit gar keine Forderung besteht", kritisiert Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk.
Die Ministerin weiter: "Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus solchen angeblichen Telefon- und Internetverträgen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen darlegen müssen, mit wem und unter welchen Umständen der behauptete Vertrag geschlossen wurde, wenn ein Verbraucher der angeblichen Forderung widerspricht. Sie sind dann verpflichtet, die wichtigsten Voraussetzungen des Vertrages selbst zu prüfen oder sich von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen. Bei Verstößen kann dann hart durchgegriffen werden.".
Handlungsbedarf sieht die bayerische Verbraucherschutzministerin auch bei der Höhe der Gebühren: "Es darf nicht sein, dass Inkassounternehmen in Ratenzahlungsvereinbarungen Anerkenntniserklärungen verstecken, in denen Verbrauchern Gebühren untergeschoben werden, auf die in dieser Höhe kein Anspruch besteht. Bürger in wirtschaftlicher Not dürfen mit solchen Abzockmethoden nicht noch weiter geschröpft werden", so Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Rahmen für grüne NGEU-Anleihen
Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.
-
Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple
Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.
-
Verwaltungskosten für Unternehmen senken
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.
-
Diskriminierende steuerliche Behandlung
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.
-
Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook
Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.