Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Urheberrecht im Zeitalter des Internets


Durchsetzung des Urheberrechts: "Großflächige inhaltliche Überwachung des Datenverkehrs kommt für mich aber nicht in Frage", sagt Dr. Beate Merk
"Es ist einmal mehr klargeworden, dass eine so genannte 'Kultur-Flatrate' keine Lösung ist"


(27.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat bei einem Runden Tisch zum Urheberrecht im Münchner Justizpalast mit einem breiten Kreis von Experten über die Chancen und Herausforderungen für das Urheberrecht im Zeitalter des Internets diskutiert. Merk: "Die Diskussion war so komplex wie die Problematik und die Breite der vertretenen Positionen es erwarten ließen. Es ist klar, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine fertigen Lösungen gibt."

Dennoch stehen für die Justizministerin nach der Diskussion einige Grundsätze fest: "Es ist einmal mehr klargeworden, dass eine so genannte 'Kultur-Flatrate' keine Lösung ist. Dieses Schlagwort geistert seit Jahren durch die Debatten. Es ist aber nicht klar, wie das Modell praktikabel ausgestaltet werden könnte", so Merk.

Es komme daher zunächst darauf an, dass die Anbieter attraktive legale Angebote schaffen und ausbauen. "Die legalen Streaming-Angebote vor allem im Musikbereich zeigen, dass legale Angebote gegen illegale nicht chancenlos sind", ist die bayerische Justizministerin überzeugt. Dennoch sei nicht zu erwarten, dass legale Angebote allein die Internetpiraterie bekämpfen können. "Zu groß sind die Wettbewerbsvorteile der illegalen Anbieter, die sich an keine Regeln halten."

Für Merk ist deshalb klar, dass das Urheberrecht auch im Internet geschützt werden muss. "Dabei wird man auch über eine engere Einbindung der Zugangs- und Host-Provider weiter nachdenken müssen, da sie es sind, die Zugriff auf die relevanten Daten haben. Eine großflächige inhaltliche Überwachung des Datenverkehrs kommt für mich aber nicht in Frage."

Auch auf das vieldiskutierte Leistungsschutzrecht für Presseverleger ging die bayerische Justizministerin ein: "Presseverleger stellen ihre Inhalte unter hohem Kostenaufwand ins Internet ein. Da ist es nur recht und billig, wenn diejenigen, die Werbeeinnahmen dadurch erzielen, dass sie diese Inhalte im Internet gebündelt auffindbar machen, die Verleger auch an diesen Erlösen beteiligen. Entscheidend wird sein, das Leistungsschutzrecht praktikabel auszugestalten, etwa, indem eine Verwertungsgesellschaft als "One-stop-shop" für die Nutzungsinteressierten fungiert."

Am Runden Tisch nahmen teil:
Oliver Berben, Geschäftsführer Constantin Film Produktion GmbH,
Volker Birk, Software-Entwickler,
Jochen Greve, Mitglied des Verwaltungsrats der VG Wort, Mitglied des Vorstandes des Verbands Deutscher Drehbuchautoren,
Reinher Karl, Justiziar Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.,
Prof. Dr. Günter Krings, MdB, stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Rechts- und Innenpolitik,
Dr. Matthias Lausen, Geschäftsführer Institut für Urheber- und Medienrecht,
Jutta Mueller, Geschäftsführerin Bayerischen Journalisten-Verband e.V.,
Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.,
Andreas Scherer, 1. Vorsitzender des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger e.V.,
Steffen Wicker, CIO und Mitgründer der Simfy AG, und
Alexander Wolf, Syndikus der GEMA für internationale Rechtsfragen, Geschäftsführer der CELAS GmbH.
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen