Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Chancen des TTIP


Bayerns Justizminister: Nach dem aktuellen Stand der TTIP-Verhandlungen steht eine Absenkung des hohen Standards insbesondere bei Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechten nicht zu befürchten
Das Transatlantische Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa bietet Risiken

(30.09.14) - Der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat am 13. September 2014 in Vertretung des Ministerpräsidenten an der Podiumsdiskussion des Wirtschaftsbeirats Unterfranken für den Bezirk Würzburg/Schweinfurt teilgenommen. Der Minister dabei im Pastoriushaus in Sommerhausen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa - kurz TTIP: "Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Die Bayerische Staatsregierung kann ein Abkommen, das am Willen der Bürgerinnen und Bürger vorbeigeht, nicht mittragen!" Sie unterstütze das Ziel einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft - doch am Ende müsse, so Bausback, "ein ausgewogenes Abkommen stehen. Unsere Bürgerinnen und Bürger vertrauen auf unsere hohen Standards bei Ernährung, Umwelt und Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz. Diese Werte sind nicht verhandelbar! Ein Mehr an Liberalisierung im Handel darf nicht zu einem Weniger im Verbraucherschutz führen!"

"Nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen steht eine Absenkung unseres hohen Standards insbesondere bei Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechten aber nicht zu befürchten", betont Bayerns Justizminister und weist daraufhin, dass trotz aller Bedenken das geplante Abkommen politische und wirtschaftliche Chancen für beide Seiten biete - und auch in ganz besonderem Maße für den Freistaat Bayern: "Denn unser großer wirtschaftlicher Erfolg beruht auf einer starken und konkurrenzfähigen Exportindustrie. Und die USA sind unser wichtigster Markt im Ausland und zugleich unser wichtigster Investitionsstandort."

Bayerns Justizminister weiter: "Die Folgen der europäischen Schuldenkrise sind noch nicht ausgestanden; hier liegt noch einiges an Arbeit vor uns. Viele europäische Staaten benötigen nach wie vor dringend einen Impuls für Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze. Und das geplante Abkommen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft würde solche Impulse schaffen", so der Staatsminister unter Verweis etwa auf einen damit verbundenen Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen - und damit niedrigeren Kosten für Unternehmer und Verbraucher. "Laut einer Berechnung des ifo-Instituts könnte allein Bayern mit einem Wertschöpfungszuwachs in Höhe von 1,6 Milliarden Euro und rund 19.500 neuen Arbeitsplätzen rechnen. Das würde eine weitere Stärkung unserer Wirtschaft bedeuten - zur Sicherung unseres Wohlstands", so Bausback. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen