Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Beschleunigung der Gerichtsverfahren


Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl
Bayerische Forderungen setzen sich bei Einigung über StPO-Reform durch



Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßt die Eckpunkte zur Reform der Strafprozessordung (StPO), die das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat. Eisenreich: "Das ist auch ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik. Viele der beschlossenen Eckpunkte fordern wir schon lange. Insbesondere die Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren, die Erweiterung der DNA-Analyse, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchdiebstahl und auch das Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht."

Bayern hatte sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen bei diesen Themen durchgesetzt. Damals war es gelungen, die zentralen bayerischen Anliegen in den Koalitionsvertrag zu verhandeln.

Eisenreich weiter: "Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen, lautet unsere Prämisse. Die nun gefundene Einigung führt zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren." Die Eckpunkte enthalten unter anderem wichtige Erleichterungen bei der Ablehnung missbräuchlicher Befangenheits- oder Beweisanträge. Auch die Bündelung der Nebenklagevertretung werde erleichtert und ein Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen werde geschaffen. "So können überlange Verfahrensdauern verhindert und die Blockade von Strafprozessen deutlich reduziert werden. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat", so der bayerische Justizminister.

Eisenreich hob hervor, dass die nun beschlossenen Eckpunkte auch die langjährigen Forderungen aus Bayern nach modernen Ermittlungsmethoden enthält. "Unsere Strafverfolger brauchen moderne Instrumente wie eine erweiterte DNA-Analyse, um Straftäter erfolgreich verfolgen zu können. Sie müssen den technischen Fortschritt umfassender als bisher nutzen dürfen - denn auch Straftäter verüben ihre Verbrechen mit modernster Technik", betont Eisenreich.

Auch das grundsätzliche Verbot einer Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen soll bei der Reform umgesetzt werden. "Eine zentrale bayerische Forderung", so Eisenreich. "Die Identität von Zeugen muss eindeutig feststellbar sein, auch körperliche Reaktionen und Mimik spielen im Prozess eine Rolle. Deswegen ist es ein Anliegen der Richter- und Staatsanwaltschaft, den Verfahrensbeteiligten ins unverhüllte Gesicht sehen zu können. Jetzt ist die Bundesjustizministerin gefordert. Ich erwarte, dass nun schnell ein Gesetzentwurf vorgelegt wird." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 08.07.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen