Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

SWIFT und Datenschutz


Bayerisches Staatsministerium des Innern äußert sich zur Entscheidung über SWIFT-Abkommen
Innenminister Joachim Herrmann: "Entscheidung über Übermittlung von Bankdaten an die USA muss verschoben werden – Affront gegenüber den Beteiligungsrechten der Parlamente – Massive Nachbesserungen beim Datenschutz notwendig"


(20.11.09) - Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann fordert, die für den 30. November 2009 geplante Entscheidung der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union über ein Abkommen zur Übermittlung europäischer Bankverbindungsdaten an US-Terrorfahnder (SWIFT-Abkommen) zu verschieben:

"Ich halte es für einen regelrechten Affront gegenüber den Beteiligungsrechten des Europäischen Parlaments sowie von Bundestag und Bundesrat, wenn das Abkommen um jeden Preis noch vor dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2009 durchgeboxt wird. Ab dann gelten wesentlich stärkere parlamentarische Beteiligungsrechte, auf die wir gerade im grundrechtssensiblen Bereich des Datenschutzes nicht verzichten können. Auch muss bei dem Abkommen in Sachen Datenschutz dringend massiv nachgebessert werden. Deutsche Datenschutzstandards dürfen durch internationale Abkommen nicht einfach ausgehöhlt werden. Daher gilt: keine Datenzugriffsrechte für US-Sicherheitsbehörden, die deutschen Behörden aus rechtsstaatlichen Gründen verwehrt sind."

Das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA wird auch im Koalitionsvertrag der Berliner Regierungskoalition behandelt. Darin verpflichten sich die Koalitionspartner zu einem hohen Datenschutzniveau und effektivem Rechtsschutz.

Herrmann sagt: "Wir müssen diese Vorgaben umsetzen. Daher muss im SWIFT-Abkommen verankert werden: Daten dürfen nur dann übermittelt werden, wenn die amerikanischen Sicherheitsbehörden konkrete Bedrohungs- oder Verdachtsgründe für einen terroristischen Hintergrund darlegen. Eine allgemeine Ermächtigung zur massenhaften Datenübermittlung kommt nicht in Frage. Wir dürfen den Datenschutz nicht dem beliebigen Zugriff aus dem Ausland preisgeben. Entsprechenden Anträgen Bayerns hatte gestern auch der Innenausschuss des Bundesrates mit breiter Mehrheit zugestimmt."

Des Weiteren müsse die Löschung der Daten und wirksamer Rechtsschutz gegen die unzulässige Weitergabe durch US-Behörden gewährleistet sein. Schutzlücken und Missbrauchsmöglichkeiten etwa zur Wirtschafts- und Unternehmensspionage seien auszuschließen. Die vorgesehene Befristung des Abkommens auf maximal zwölf Monate müsse dazu genutzt werden, um die bei der Übermittlung von Finanztransaktionsdaten an die USA gesammelten Erfahrungen auszuwerten.

Der Innenminister erklärt: "Die Befristung des Abkommens und eine Erfahrungsanalyse stellen sicher, dass erforderlichenfalls Verbesserungen beim Datenschutz in kürzester Zeit vorgenommen werden können. Der Datenschutz ist ein zu wichtiges Thema, als dass wir hier kurzer Hand und unüberlegt zu weitreichende, langfristige völkerrechtliche Verpflichtungen eingehen."

Herrmann kritisierte die offene Umgehung der parlamentarischen Beteiligungsrechte, wenn die Justiz- und Innenminister schon am 30. November 2009, wenige Stunden vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags über das SWIFT-Abkommen entscheiden würden: "Die demokratische Legitimation und Kontrolle durch gewählte Parlamentarier ist bei der Entscheidung über eine künftige millionenfache Übermittlung von Bankdaten besonders wichtig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag vom 30. Juni dieses Jahres gerade in grundrechtssensiblen EU-Angelegenheiten eine stärkere Einbindung von Bundestag und Bundesrat gefordert. Schon deswegen ist eine Verschiebung der Entscheidung über das Abkommen geboten. Wir wollen und werden unsere neuen Beteiligungsrechte nach den Begleitgesetzen zum Lissabon-Vertrag nutzen und in Bundestag und Bundesrat hier auf bestmöglichen Datenschutz drängen." (Bayerisches Staatsministerium des Innern: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen