Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance im Versicherungswesen


Solvency II-Compliance: Aufschub von Solvency II und IFRS 4 Phase 2 bietet Versicherern Chance auf Kosteneinsparungen und strategische Neuausrichtung
Die bislang knappen Einführungszeiten wie die für Solvency II haben viele Versicherer unter starken Zeitdruck gesetzt und eine sorgfältige Analyse erschwert


(16.01.13) - Die großen regulatorischen Veränderungen in der Versicherungswelt rücken weiter in die Zukunft: Obwohl eine offizielle Kommunikation der EIOPA noch aussteht, wird die Verschiebung von Solvency II ins Jahr 2016 immer wahrscheinlicher. Parallel dazu verschiebt sich auch die Einführung von IFRS 4 Phase 2 um mehrere Jahre. Viele Unternehmen haben bereits mit der Umstellung begonnen. Daher fürchten sie nun noch höhere Kosten, als durch die Umstellung auf die neuen regulatorischen Compliance-Anforderungen an sich schon entstehen. Dabei bietet diese Entwicklung auch Chancen:

Dr. Rolf Meyer, Partner bei BearingPoint und verantwortlich für den Bereich Versicherungen in Deutschland, sieht in dem Aufschub die Möglichkeit zur strategischen Neuausrichtung: "Die größeren Versicherungsunternehmen werden ihre Vorbereitungen für einen Start von Solvency II im Jahr 2014 fortsetzen und die zusätzliche Zeit für ein Fine-Tuning verwenden. Das Mehr an Zeit gibt ihnen die Möglichkeit, sich auf die Gesamtstrategie hinsichtlich der kommenden Regulierungen zu konzentrieren."

Die bislang knappen Einführungszeiten wie die für Solvency II haben viele Versicherer unter starken Zeitdruck gesetzt und eine sorgfältige Analyse erschwert. Eine ganzheitliche Betrachtung der beiden regulatorischen Rahmenwerke zeigt Überschneidungspunkte, die Synergieeffekte bieten:

>> Bewertungsmethoden: Einführung von parallelen Bewertungsmethoden

>> Systemarchitektur: Integration der Datenarchitektur und Reporting-Landschaft

>> Daten-Governance und -Qualität: Verbesserte Datenqualität durch "single point of truth"

>> Projekte und Ressourcen: Gemeinsame Nutzung der vorhandenen fachlichen und technischen Kompetenzen

Patrick Mäder, Partner und Leiter für das Segment Versicherungen bei BearingPoint, erklärt: "Ein harmonisches Vorgehen bietet messbare Vorteile. Versicherer können mit einem integrierten Ansatz erhebliche Kostenreduktionen erzielen, da Zweigleisigkeiten vermieden werden."

Die Erfahrung von BearingPoint aus Kundenprojekten zeigt überdies, dass durch eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise eine deutliche Beschleunigung der Reporting-Prozesse erreicht werden kann. (BearingPoint: ra)

BearingPoint: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen