Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Wirtschaft hat Geodaten-Kodex unterzeichnet


Datenschutz-Kodex für Geodatendienste: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos
Die Selbstverpflichtung soll nach aktueller Planung bis Herbst 2011 umgesetzt sein

(10.03.11) - Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer hat dem Noch-Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière auf der CeBIT in Hannover den unterschriebenen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste überreicht. Der Kodex enthält eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet. Vorangegangen waren intensive Gespräche des Bitkom mit der Politik und den Datenschutzbehörden.

Der Kodex wurde anschließend von acht maßgeblichen Unternehmen unterzeichnet: Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia, Panogate und Panolife. Weitere können beitreten. Scheer: "Selbstverpflichtungen können klar definierte Bereiche des Internets oft schneller und präziser regeln als neue Gesetze. Der Geodaten-Kodex kann ein Modell für andere Segmente sein."

Hierzu erklärte de Maizière: "Mit dem Kodex setzen die deutsche Wirtschaft und international agierende Großunternehmen ein Zeichen für mehr Transparenz. Die Standards, die hier geschaffen wurden, können auch ein Vorbild für andere Bereiche der IT-Wirtschaft sein. Hierin liegt eine große Chance."

Die Selbstverpflichtung soll nach aktueller Planung bis Herbst 2011 umgesetzt sein. "Wir starten gleich nach der CeBIT mit den technischen und organisatorischen Vorbereitungen", so Scheer. Unter anderem wird es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben.

Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Es gibt Links zu Widerspruchsseiten der einzelnen Firmen. Auf diesen Seiten können Nutzer ihre Hausfassade direkt markieren und unkenntlich machen lassen. Dazu reichen wenige Klicks. Wer kein Internet hat, kann per Briefformular unkompliziert Widerspruch einlegen. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden generell verpixelt, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos. Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet.

"Die meisten Deutschen sehen in Panorama-Bilderdiensten vor allem Chancen", sagte Bitkom-Präsident Scheer. "Man kann sich die Suche nach einer neuen Wohnung erleichtern, den Urlaub besser planen oder sich nach einem netten Restaurant umschauen. Auch Navigationssysteme greifen künftig auf Bilder zurück, wie sie von Panorama-Diensten angeboten werden." Scheer rief zu Besonnenheit bei der Bewertung der Geodatendienste auf. "Wir rufen nicht dazu auf, den Abbildungen breit zu widersprechen. Geodatendienste bieten enorme Möglichkeiten für Wirtschaft, Gesellschaft und zum Beispiel Notfall- oder Katastrophendienste oder auch den Umweltschutz."

Die Kernpunkte des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste im Überblick:

1. Plattform:
Es wird ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche geben – als einheitliche Anlaufstelle. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt schon erfasst ist und welche Rechte sie haben.

2. Widerspruch mit wenigen Klicks: Im zentralen Webportal gibt es Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten aller beteiligten Anbieter verweisen. Auf den Seiten der Anbieter kann dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, Fassaden unkenntlich zu machen.

3. Datensparsamkeit: Für Online-Widersprüche genügt die Angabe einer E Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten werden nicht verlangt.

4. Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internetanschluss: Wer Widersprüche nicht online einlegen kann oder will, kann bei allen beteiligten Panorama-Diensten mit einem einheitlichen Formular per Brief widersprechen.

5. Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.

6. Telefonische Beratung: Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen zu den Panorama-Diensten beantwortet und Bürger bei Widersprüchen unterstützt.

7. Vorab-Informationen: Die Anbieter informieren auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.

8. Transparenz: Die Anbieter informieren verständlich und an leicht auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln.

9. Einheitliches Logo: Mit einem einheitlichen Logo weisen die Unterzeichner auf ihrer Webseite auf den Kodex hin.

10. Kontrollen und Sanktionen: Für die Unterzeichner ist der Kodex verbindlich. Es werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
(Bitkom: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen