Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Schlichtungssprüche der Ombudsleute


Ombudsmannbericht 2010: Angebot der privaten Banken von Kunden gut angenommen
Ombutsmannwesen soll eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wiederherstellen


(02.09.11) - "Die Kunden der privaten Banken vertrauen dem Ombudsmann; und der Ombudsmann rechtfertigt dieses Vertrauen Jahr für Jahr, auch und gerade in Krisenzeiten. Der Ombudsmann der privaten Banken wird von den Kunden gut angenommen." So fasste Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, den Ombudsmannbericht 2010 zusammen.

Die Zahl der Beschwerden hat sich im Jahr 2010 konsolidiert. Im Zuge der Finanzkrise stiegen die Zahlen von 3.610 (im Jahr 2007) über 4.837 auf 6.514 - nun wurde mit 6.494 Fällen die bisherige Zunahme gestoppt. "Diese Zahlen zeigen, dass sich unser Ombudsmannverfahren bewährt. Hier wird Kunden bei Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank unentgeltlich und möglichst unbürokratisch geholfen", sagte Andreas Krautscheid.

Die Arbeit im Jahr 2010 stand immer noch unter dem Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise. Rund die Hälfte der Beschwerden bezogen sich auf Wertpapiergeschäfte. Wie in den Vorjahren rangieren dahinter Beschwerden zum Zahlungsverkehr mit 22,5 Prozent und zum Kreditgeschäft mit 16 Prozent. Von den im Jahr 2010 eingegangenen und bereits abgeschlossenen
zulässigen Beschwerden wurden rund 60 Prozent zugunsten der Kunden entschieden oder im Vorfeld einvernehmlich beigelegt. Zurzeit sind noch knapp 1.300 Beschwerden in Bearbeitung. Der Bankenverband rechnet damit, dass nach Abschluss des Berichtsjahres die Hälfte der Beschwerden zugunsten der Kunden ausgehen wird, was dem langjährigen Mittelwert entspricht.

Hauptanliegen des 1992 geschaffenen Ombudsmannwesens ist es, eine vertrauensvolle Kunde-Bank-Beziehung wiederherzustellen. Krautscheid: "Die Ombudsleute sind ein wesentlicher Baustein unserer verbraucherpolitischen Ausrichtung. Flankiert wird dies durch verstärkte Einbindung der Kunden und stärkere Aufklärung wie etwa durch verbesserte Produktinformationen. All das zusammen zeigt, dass die Kunde-Bank-Beziehung besser ist als mancherorts ihr angeblicher Ruf."

In dem Tätigkeitsbericht findet sich neben Zahlen und Fakten rund um das Ombudsmannverfahren eine repräsentative Auswahl an Schlichtungssprüchen der Ombudsleute zu den einzelnen Sachgebieten. Diese geben einen Einblick in die Vielfältigkeit der Schlichtungstätigkeit.

Um den Ombudsmann anzurufen, muss der Kunde lediglich den Sachverhalt schriftlich schildern und die zum Beleg notwendigen Unterlagen in Kopie beifügen. Die Beschwerde ist an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Rechtsauskünfte oder Handlungsempfehlungen kann die Kundenbeschwerdestelle allerdings nicht erteilen. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen