Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

SEPA auf der Zielgeraden


SEPA: Privatkunden können nur noch bis Februar 2016 die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen verwenden
Bisher besteht allerdings nur für Unternehmen und Vereine eine verbindliche Verpflichtung, die neuen Bankdaten zu nutzen

(07.09.15) - "Die Umsetzung von SEPA ist eine europäische Erfolgsgeschichte", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Das neue Verfahren für Zahlungen mit der IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) hat sich inzwischen durchgesetzt. "Probleme bei der Einführung hat es nicht gegeben", sagt Kemmer. Bisher besteht allerdings nur für Unternehmen und Vereine eine verbindliche Verpflichtung, die neuen Bankdaten zu nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 gilt dies auch für Privatpersonen.

"Viele Kunden haben sich bereits jetzt an die neuen Zahlen gewöhnt. Neun von zehn Aufträgen im Privatkundengeschäft sind schon heute SEPA-fähig", so Kemmer. "Die IBAN ist damit fester Bestandteil des europäischen Zahlungsverkehrs." Die Struktur der IBAN ist dabei stets gleich: Sie beginnt mit der Länderkennung (DE für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl. Dann folgen die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer.

"Hat man dieses System einmal verinnerlicht, gibt es bei der Umstellung keine Probleme", erläutert Kemmer. Die bisher auf vielen Online-Bankseiten verfügbaren Konverter, die die bisherigen Kontodaten in IBAN und BIC umrechnen, dürfen ab Februar 2016 von den Banken zumindest direkt auf dem Online-Überweisungsformular nicht mehr angeboten werden. "Natürlich bieten wir unseren Kunden weiter Hilfestellung, die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden aber aus dem täglichen Geschäft verschwinden", so Kemmer. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen