Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Information zum Thema Anlegerschutz


Mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb bei der Anlageberatung - Kreditwirtschaft legt Standard für Produktinformationsblatt vor
Einheitlicher Markstandard soll die Vergleichbarkeit der Anlageprodukte für die Kunden weiter verbessern

(17.03.11) - Die deutsche Kreditwirtschaft hat einen einheitlichen Standard für ein Produktinformationsblatt für Wertpapiere vorgestellt. Damit können Banken und Sparkassen auf eine einheitliche Struktur für ihre Produktinformationsblätter zurückgreifen. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft hatten sich bereits im vergangenen Jahr auf den Standard für ein Produktinformationsblatt geeinigt.

Anlässlich des bevorstehenden Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wird der ZKA-Standard nunmehr veröffentlicht.

Produktinformationsblätter werden in der Kreditwirtschaft bereits für sehr viele Wertpapiere in der Praxis eingesetzt. Der einheitliche Markstandard soll die Vergleichbarkeit der Anlageprodukte für die Kunden weiter verbessern. Er trägt damit zur Markttransparenz und zu erhöhtem Wettbewerb wesentlich bei.

Der im ZKA abgestimmte Standard erfüllt die ab dem 1. Juli 2011 geltenden Vorgaben aus dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz. Er geht aber auch darüber hinaus, indem zum Beispiel der für Anleger besonders wichtige Aspekt der Verfügbarkeit des investierten Geldes explizit behandelt wird.

Im Einzelnen enthält der ZKA-Standard folgende Angaben
1. Beschreibung des Produktes und dessen Funktionsweise,
2. Überblick über die Produktdaten,
3. Risiken,
4. Verfügbarkeit des investierten Geldes,
5. Chancen und Beispielszenarien bei unterschiedlichen Marktentwicklungen,
6. Kosten und Vertriebsvergütungen,
7. Besteuerung,
8. Sonstige Hinweise.
(Bankenverband: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen