Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz


Zwischen Aufbewahrungspflicht und Datenschutz: Rechtliche Aspekte im Umgang mit E-Mails
Rechtskonforme Archivierungslösung - Kontrolle und Archivierung der Mails durch den Arbeitgeber


Matthias Schmid:
Matthias Schmid: Beschränkte E-Mail-Zulassung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung, Bild: PRX Agentur

(09.02.10) - Das Thema ist so leidig wie endlos: Private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz. Vor allem wenn es um die Archivierung der elektronischen Post geht, gerät man hier als Arbeitgeber schnell in die Zwickmühle zwischen Aufbewahrungspflicht und Datenschutz. Wie man dieses Dilemma lösen kann, das war nur eines der Themen auf dem jüngst veranstalteten "E-Mail-Day", einem Fachtag zum rechtskonformen Umgang mit E-Mails, zu dem die command ag nach Ettlingen geladen hatte.

Bei der Archivierung von E-Mails steht der Arbeitgeber oft vor einem Problem. Wie Matthias Schmid, Rechtsanwalt der Kanzlei FSR darlegte, führt die in vielen Unternehmen gängige Praxis der Mitarbeiter, die Systeme auch für private Nachrichten zu nutzen, dazu, dass deren gesamter E-Mail-Verkehr dem Datenschutz unterliegt.

Der Arbeitgeber, so der Experte, hat dadurch kein Zugriffsrecht mehr auf sämtliche Mails der Mitarbeiter, egal, ob diese privat oder beruflich veranlasst sind, und darf sie auch nicht archivieren - wenngleich er es eigentlich dringend tun müsste, um Schadenersatzhaftungen auf schuldrechtlicher Basis, z.B. aus Werkverträgen, vorzubeugen.

Ein generelles Verbot privater Nutzung sei zwar durchaus möglich, aufgrund der meist bereits vorhandenen stillschweigenden Duldung aber rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Matthias Schmid empfiehlt den Unternehmen deshalb eine beschränkte Zulassung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Damit werde nicht nur die Kontrolle und Archivierung der Mails durch den Arbeitgeber möglich, sondern auch dem Betriebsklima sei am besten gedient.

Dass die Nutzung von Mail-Systemen in den Unternehmen meist von den technischen Möglichkeiten getrieben werden, während die rechtlichen Aspekte häufig auf der Strecke bleiben, darauf wies Michael Assel, Steuerberater der Kanzlei Assel & Partner in seinem Vortrag hin. Zahlreiche Mails, so der Berater, stellen aber Geschäftsbriefe und dadurch Willenserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr dar - seien es Angebotsanfragen eines Kunden, Bestellungen bei einem Lieferanten oder die Reisekostenaufstellung eines Vertrieblers.

Diese elektronischen Handelsbriefe unterliegen den ganz normalen Aufbewahrungspflichten wie ihre papierenen Artgenossen unter Beachtung der zusätzlichen Anforderungen für den elektronischen Bereich. Zur Sicherung der Beleg- und Beweisfunktion sollten aus Sicht des Beraters alle Unternehmen, die elektronische Geschäftsbriefe austauschen und dadurch z.B. Verträge schließen, zwingend eine rechtskonforme Archivierungslösung vorhalten - beispielsweise ein testiertes DMS.

Wichtig hierbei sei die Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Nur durch sie könne die Geschäftsführung von Haftungsfragen gegenüber ihrem Vertragspartner oder dem Finanzamt entlastet werden. Tausche ein Unternehmen darüber hinaus auch Rechnungen elektronisch aus, müssten hierbei spezielle Formen eingehalten werden, um die Vorsteuerabzugsfähigkeit der Belege sicherzustellen. Ein Umstand, der laut Michael Assel den meisten Firmen gar nicht bewusst ist. (command ag: ra)

command: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen