Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance-Herausforderung: EuroSOX


Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie der EU: Corporate Quality warnt vor Insellösungen bei Umsetzung von EuroSOX
IT-Beratungshaus sieht in prozessorientierten Kontrollsystemen Methode zur Vermeidung von Kosten und Aufwand


(19.03.08) - Das IT-Beratungshaus Corporate Quality Consulting GmbH warnt vor Insellösungen bei der Umsetzung der Abschlussprüferrichtlinie der EU (8. EU-Richtlinie), auch bekannt als "Euro-SOX". Bis zum 29. Juni 2008 muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.

"Unternehmen, die schon im Zusammenhang mit Sarbanes-Oxley Act (SOX), Basel II oder GoBS ein prozessorientiertes internes Kontrollsystem aufgebaut und etabliert haben, werden durch die EU-Richtlinie kaum erhöhten Aufwand feststellen", sagte Oliver Kuklok, Geschäftsführer der Corporate Quality GmbH.

Mit Hilfe der EU-Richtlinie sollen europaweit die Anforderungen an Abschlussprüfungen harmonisiert werden. Firmen sind aufgefordert, ein Risikomanagement aufzubauen, ein internes Kontrollsystem zu implementieren sowie einen Prüfungsausschuss einzurichten. Darüber hinaus müssen sich die Wirtschaftsprüfer selbst regelmäßigen Kontrollen unterziehen.

Im Unterschied zu SOX sind alle Unternehmen des öffentlichen Interesses von den Vorgaben betroffen. Teile der Richtlinie sind in Deutschland bereits in früheren Jahren in Gesetze wie das Bilanzrechtsreformgesetz (2004) und das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (2005) eingeflossen. Zuletzt wurde 2007 das Berufsaufsichtsreformgesetz für Wirtschaftsprüfer veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund immer komplexerer Unternehmensstrukturen, öffentlicher Bilanzskandale sowie einer Flut von schützenswerten Informationen jedweder Art erlangen Gesetze und Normen, die transparentes und kontrolliertes Vorgehen fordern, immer größere Bedeutung. Unternehmen sind gehalten, eine Vielzahl von neuen Anforderungen nachweislich in ihre Prozesse zu integrieren und sich von externen Prüfern bewerten zu lassen.

Wer jedoch interne Prozesse und Kontrollen nur aufsetze, um auf eine Compliance-Anforderung zu reagieren, werde mit hohem Kostenaufwand eine einmalig verwendbare Insellösung schaffen, die mit dem nächsten Gesetz oder Standard mit ähnlich hohem Aufwand aktualisiert und erweitert werden müsse, erwartet Kuklok. Schlimmstenfalls würden für die unterschiedliche Anforderungen parallele Kontrollsysteme aufgebaut, die in erster Linie Mehraufwand generierten, für die Unternehmensteuerung jedoch keinerlei Nutzen brächten.

Nach Ansicht von Corporate Quality sollten deutsche Unternehmen die Chance eines prozessorientierten Kontrollsystems proaktiv für die effiziente Steuerung der Unternehmensvorgänge nutzen. "Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Firmen, die ihre Prozesse auf Basis eines validen Risikomanagements und eines umfassenden internen Kontrollsystems steuern, ohne größere Kosten und Probleme flexibel auf neue Gesetze reagieren können", meint Oliver Kuklok.
(Corporate Quality: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen