Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Datenschutz für digitale Handelsbeziehungen


Internetwirtschaft diskutierte Datenschutz in Washington: EU-US Privacy Shield stärken
eco Verband und i2Coalition fördern Austausch zu transatlantischem Datenschutz



Vertreter der Internetwirtschaft aus Europa und den USA sowie der US-Politik haben am 22. Mai die Weichen gestellt für einen besseren transatlantischen Datenschutz. Der spielt, so waren sich die Teilnehmer im Ergebnis einig, eine immer wichtigere Rolle für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks. Das Privacy Shield muss daher gestärkt werden. Zu den Gesprächen hatte der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und sein US-amerikanischer Partnerverband i2Coalition eingeladen. Die Roundtable-Gespräche in Washington D.C. waren der dritte und vorerst letzte Termin der Veranstaltungsreihe, die am 7. Februar in Brüssel gestartet und am 12. Februar in Berlin fortgesetzt wurde.

Im Fokus der Gespräche stand die Zukunft des 2016 eingeführten EU-US Privacy Shields. Dieses datenschutzrechtliche Abkommen zwischen EU und USA bildet eine wichtige Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen mit Sitz in den USA. "Der Privacy Shield hat angesichts der digitalen Transformation für die Wirtschaft in Europa eine immer wichtigere Funktion und ist daher auch Erfolgsgarant für eine gelingende Digitalisierung", sagt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V. Die Teilnehmer diskutierten die Zukunft des transatlantischen Datenaustausches insbesondere auch vor dem Hintergrund der Fortentwicklung des US-Datenschutzrechts, das durch die hohen Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Bewegung gerät.

Rahmenbedingungen für starken EU-US Privacy Shield schaffen
"Mit den transatlantischen Roundtable-Gesprächen ist es uns gelungen, den Austausch zwischen politisch Verantwortlichen und Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zu fördern", sagt Süme. In den USA tut sich derzeit einiges in Sachen Datenschutz. Eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben ist dort bereits auf den Weg gebracht, um das Datenschutzniveau insgesamt zu stärken. "Wir sind auf einem guten Weg. Um diesen weiterzugehen möchten wir auch zukünftig den Datenschutz-Dialog mit Veranstaltungen in Europa und den USA fortsetzen", sagt Süme. (eco: ra)

eingetragen: 11.06.19
Newsletterlauf: 19.07.19

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Was ist das EU-KI-Gesetz?

    Das EU-KI-Gesetz ist da und es hat Auswirkungen auf die Welt des Datenschutzes, Sicherheit, Risiko und Rechnungsprüfung. Das bedeutet, es beeinflusst die Art und Weise, wie diese Funktionen organisiert sind, wie die Fachleute ihre Arbeit verrichten und was sie in ihrer Position zu tun haben.

  • Politikgetriebener Moralisierung

    Am 1. August 2024 tritt der AI Act der Europäischen Union in Kraft getreten. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst hatte kommentiert: "Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen